Die damals 23-Jährige war bei der Tat völlig weggetreten gewesen und kann sich bis heute an nichts mehr erinnern. Ob es die Folge von „K.o.-Tropfen“ gewesen war, konnte bis zum Ende der Hauptverhandlung vor der Ersten Großen Strafkammer nicht geklärt werden.
Aufgeflogen war die Tat, als Kriminalbeamte das Handy des Rumänen sichteten, nachdem sie ihn zusammen mit zwei Landsleuten nach einem Einbruch nahe Aschaffenburg gefasst hatten. Auf dem Film sah man die junge Frau, wie sie von dem Ledigen in verschiedenen Stellungen, mit und ohne Kondom, vergewaltigt wurde. Danach hatte er die nackte Frau sogar noch fotografiert.
Bekanntschaft aus Rumänien
Der Mann, er arbeitet in Deutschland als Landschaftspfleger, ließ sich vor Gericht fast nur über seinen Verteidiger Dominic Kriegel ein. Der Sex damals sei einvernehmlich erfolgt. Er habe die Frau aus Rumänien gekannt, schon dort mit ihr ein Verhältnis gehabt und dieses wieder aufgenommen, als er vor vier Jahren nach Deutschland kam.
Nach zwei Verhandlungstagen sah Staatsanwaltschafts-Gruppenleiter Peter Frischholz die Anklage wegen Vergewaltigung und zudem „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ bestätigt. Die Angaben der ledigen Arbeiterin seien glaubhaft, zumal diese keinerlei Belastungseifer zeige. Frischholz forderte für die Taten sechseinviertel Jahre Freiheitsstrafe. Wenn man die Strafe für den Einbruch bei Aschaffenburg mit einbeziehe, summiere es sich auf siebeneinhalb Jahre.
Rechtsanwältin Erika Steger, die für die Geschädigte als Nebenklagevertreterin fungierte, betonte, dass ihre Mandantin keinen Grund gehabt hätte, das Geschehnis geheim zu halten. Im Gegensatz zum Angeklagten sei diese nicht verlobt oder liiert und hätte keine Furcht vor Konsequenzen haben müssen.
Intimsphäre verletzt
Rechtsanwalt Kriegel meinte, dass die Erklärungen seines Mandanten nicht zu widerlegen seien. Der Sex sei zu Beginn einvernehmlich gewesen. Man könne den Angeklagten lediglich wegen der Aufnahmen, die die Intimsphäre verletzt hätten, verurteilen. Dafür wären eine Geldstrafe oder ein bis zwei Monate Haft angemessen.
Landgerichtspräsident Gerhard Heindl, Richter Oliver Gruber und die beiden Schöffen urteilten auf sechs Jahre und neun Monate, wobei die zweieinhalb Jahre für den Einbruch schon dabei sind. Man glaube der Geschädigten. Mehrere Zeugen hätten nicht bestätigt, dass sie mit dem Angeklagten jemals ein Verhältnis gehabt habe, das über ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis hinausgegangen sei. Der Mann habe die Fotos als „Trophäe“ seiner Tat gefertigt, so das Gericht.















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