Obermeister Alfons Kliebhahn begrüßte die Innungsmitglieder. Tipps zur korrekten Kassenführung gab die Geschäftsführerin des Landesinnungsverbandes des Friseurhandwerks Doris Ortlieb. In der „Zettelflut“ sieht Ortlieb auf Dauer gesehen weniger das große Problem, denn zulässig sei auch das Scannen eines QR-Codes oder ein E-Mail-Beleg. Und anders als in manchen europäischen Ländern sei der Kunde nicht verpflichtet, den Kassenzettel mitzunehmen. Nach wie vor sei auch die „offene Ladenkasse“ ein zulässiges Kassensystem. Doch vor einer Rückkehr zu dieser Kassenführung warnte die Referentin. „Es ist schwierig, eine offene Ladenkasse korrekt zu führen“, stellte sie fest. Schließlich gelte bereits seit drei Jahren auch für Friseurbetriebe eine Aufzeichnungspflicht aller einzelnen Vorgänge, die zur Summe der Tageseinnahmen führen. Gewarnt wurde davor, den Terminkalender als einen solchen Nachweis zu betrachten. Die Geschäftsführerin wollte auch nicht ausschließen, dass Finanzämter gezielt die offene Kassenführung prüfen werden. Dass diese Thematik für die Innungsbetriebe des Friseurhandwerks sehr wichtig sei, betonte Christa Neubauer-Kreutzer, Geschäftsführerin der Kreishandwerkerschaft Nordoberpfalz. „Solche Abende beweisen, wie wichtig es ist, Mitglied in der Innung zu sein“, stellte Neubauer-Kreutzer fest. Begonnen hatte die Jahreshauptversammlung mit einstimmigen Beschlüssen zum Jahresabschlusses 2019 sowie der Genehmigung des Innungshaushalts 2020.
Bonpflicht ist nicht Hauptproblem für Friseure
Weiden in der Oberpfalz
04.03.2020 - 10:18 Uhr
von Siegfried Bühner
Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.