Weiden in der Oberpfalz
25.08.2022 - 16:52 Uhr

Bundestagswahl: Weidener Wahlkreis könnte größer werden, der Amberger kleiner

Die Wahlkreise für die Bundestagswahl 2025 sollen neu eingeteilt werden – zumindest schlägt das die Wahlkreiskommission des Bundes vor. Zahlreiche Gemeinden aus dem Wahlkreis Amberg könnten nun nach Weiden wandern.

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl in eine Urne – bald könnten die Wahlkreise in Bayern ein völlig neues Gesicht bekommen. Symbolbild: Julian Stratenschulte
Ein Mann wirft seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl in eine Urne – bald könnten die Wahlkreise in Bayern ein völlig neues Gesicht bekommen.

Die Wahlkreise für die Bundestagswahl 2025 könnten bald neu eingeteilt werden. Am Donnerstagnachmittag wurden zumindest erste konkretere Vorstellungen der Wahlkreiskommission des Bundes bekanntgegeben. Diese hätten dann auch direkte Auswirkungen auf die Wahlkreiseinteilung in Bayern und der Oberpfalz.

"Die in jeder Wahlperiode eingesetzte Wahlkreiskommission des Bundes hat ausgehend von der bestehenden Rechtslage erste Überlegungen vorgelegt, wie entsprechend der bisherigen gesetzlichen Vorgabe die Zahl der Wahlkreise von bundesweit 299 auf 280 reduziert werden könnte", heißt es in einer Mitteilung des bayerischen Innenministeriums.

Nach Ansicht der Wahlkreiskommission könnte es demnach erforderlich werden, den Wahlkreis Weiden zu vergrößern. Der Wahlkreis könnte etwa um die Gemeinden Vilseck, Freihung, Hirschau, Schnaittenbach, Freudenberg und der Verwaltungsgemeinschaft Hahnbach aus dem Wahlkreis Amberg erweitert werden.

Aus 46 werden 44 Wahlkreise

Bayern hätte nach der Neueinteilung nicht mehr 46, sondern nur noch 44 Wahlkreise. Nach Ansicht der Wahlkreiskommission könnten außerdem in Oberfranken und in Niederbayern je ein Wahlkreis weniger gebildet werden, da dort mehrere Wahlkreise im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich klein sind und zum Teil bereits die gesetzlich zwingend zu beachtende Neueinteilungsgrenze überschreiten. "Außerdem wären damit zugleich die 44 Wahlkreise auf die Regierungsbezirke entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil verteilt", teilt das bayerische Innenministerium weiter mit.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat nun auf Bitte der Wahlkreiskommission das Anhörungsverfahren eingeleitet: "Wir haben die Landesverbände der im Bundestag vertretenen Parteien gebeten, sich bis zum 19. September 2022 zu den Überlegungen der Wahlkreiskommission zu äußern." Herrmann weist allerdings auch darauf hin, dass derzeit auf Bundesebene von der "Ampel-Koalition" eine grundlegende Änderung des Bundeswahlrechts diskutiert wird, die dazu führen könnte, dass es bundesweit bei 299 Wahlkreisen bleibt, aber nicht mehr alle erfolgreichen Erststimmenkandidaten tatsächlich in den Bundestag einziehen.

Alles neu im Fichtelgebirge

"Die Wahlkreiskommission hat sich zunächst aber damit zu befassen, dass im Jahr 2020 der Bundestag beschlossen hat, die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf 280 zu reduzieren", heißt es in der Mitteilung. So macht die Wahlkreiskommission in Bayern nun folgende Vorschläge für die Neueinteilungen im Regierungsbezirk Oberfranken:

  • Die Landkreise Wunsiedel im Fichtelgebirge und Kulmbach würden zusammen mit der kreisfreien Stadt Hof und dem Landkreis Hof einen Wahlkreis bilden.
  • Ein zweiter Wahlkreis könnte sich dann aus der kreisfreien Stadt Coburg sowie den Landkreisen Coburg, Lichtenfels und Kronach zusammensetzen.
  • Der Wahlkreis Bamberg könnte dergestalt neu zugeschnitten werden, dass der nördliche Teil des Landkreises Bamberg hinzukommt, dafür aber einige Gemeinden aus dem Landkreis Forchheim an den Wahlkreis Bayreuth abgegeben werden.

In Niederbayern ließen sich nach Auffassung der Wahlkreiskommission bei Abgabe eines Wahlkreises die verbleibenden vier Wahlkreise so einteilen, dass sie mit den Gebietsgrenzen von Landkreisen übereinstimmen würden:

  • Der Wahlkreis Passau könnte die vier Gemeinden aus dem Landkreis Passau (Aicha vorm Wald, Eging am See, Fürstenstein, Hofkirchen) zurückerhalten.
  • Der Landkreis Freyung-Grafenau könnte dem bestehenden Wahlkreis Straubing zugeordnet werden.
  • Der Wahlkreis Landshut würde die an den Wahlkreis Rottal-Inn abgegebene Verwaltungsgemeinschaft Gerzen und die Verwaltungsgemeinschaft Wörth an der Isar wiederaufnehmen.
  • Der Wahlkreis Rottal-Inn würde dann neben den Landkreisen Rottal-Inn und Dingolfing-Landau auch den Landkreis Deggendorf mit umfassen.
Hintergrund:

Das macht die Wahlkreiskommission

  • Die Wahlkreiskommission wird zu Beginn jeder Wahlperiode des Deutschen Bundestags vom Bundespräsidenten ernannt.
  • Sie hat die Aufgabe, über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und darzulegen, ob und welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung sie im Hinblick darauf für erforderlich hält.
  • Die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern muss deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen.
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.