Die Gerichte konzentrieren sich auf eilige und unaufschiebbare Rechtssachen. Und: Man versucht, so weit wie möglich, soziale Kontakte zu vermeiden. So auch am Weidener Land- und Amtsgericht.
Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Schriftstücke, die ansonsten bei den jeweiligen Sachbearbeitern persönlich abgegeben werden, sollen grundsätzlich per Post eingesandt werden. Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung vorsieht, öffentlich. Der Besuch einer Verhandlung stellt einen „triftigen Grund“ zum Verlassen der eigenen Wohnung dar.
Allerdings ist momentan etwas mehr Zeit einzuplanen. Bereits vor dem Betreten des Inneren des Gerichtsgebäudes, wo, wie seit Langem üblich, Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt werden, erwartet die Besucher ein Wachtmeister. Besucher haben schriftlich Fragen zu Erkältungssymptomen, zu Kontakten mit nachweislich infizierten Personen und zu Aufenthalten in einem Risikogebiet zu beantworten. Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden Richter können Besucher vom Sicherheitspersonal zurückgewiesen werden. Auch ein Desinfektionsständer ist hier im Vorraum des Gebäudes aufgestellt. Um zwei Meter Mindestabstand zu anderen wird gebeten. Wegen der Größe der jeweiligen Sitzungssäle ist auch eine Beschränkung der Zuschauerzahl möglich.



















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