Weiden in der Oberpfalz
10.11.2020 - 16:42 Uhr

Corona in Weiden und im Kreis Neustadt/WN: 24 Neuinfektionen

Die 7-Tage-Inzidenz in Weiden und im Landkreis Neustadt ist weiter gestiegen. Ab diesem Dienstag gibt es außerdem eine neue Regel für die Maskenpflicht in der Weidener Fußgängerzone.

Insgesamt 24 Corona-Neuinfektionen meldet das LGL am Dienstag für Weiden und den Kreis Neustadt. Symbolbild: dowell
Insgesamt 24 Corona-Neuinfektionen meldet das LGL am Dienstag für Weiden und den Kreis Neustadt.

Für die Stadt Weiden meldet das Landesamt für Gesundheit (LGL) am Dienstag, 10. November, eine 7-Tage-Inzidenz von 226,94. Der Wert ist weiter gestiegen, am Vortag lag er bei 219,9. Auch im Landkreis Neustadt ist die Inzidenz gestiegen. Sie liegt nun bei 121,76 (Vortag: 116,5).

Laut LGL gibt es in Weiden am Dienstag (Stand 8 Uhr) 8 neue Infizierte mit dem Coronavirus. Damit sind es nun insgesamt 696 Fälle. Für den Kreis Neustadt meldet das LGL 16 Neuinfektionen und insgesamt nun 1432 Fälle. In Weiden und im Landkreis Neustadt Verstorbene im Zusammenhang mit Corona meldet das LGL am Dienstag nicht.

Die Zahlen des Robert-Koch-Instituts zeigen am Dienstag ein anderes Bild: Laut RKI gibt es in Weiden keinen neuen Coronafall, im Landkreis Neustadt gibt es laut RKI eine Neuinfektion (beide Werte: Stand vom 10. November, 24 Uhr). Die unterschiedlichen Zahlen sind wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Werte des RKI verzögert übermittelt werden. In der Vergangenheit waren Meldeverzögerungen bereits häufiger der Fall.

Maskenpflicht in der Fußgängerzone nun zwei Stunden länger

Ab dem heutigen Dienstag gilt in Weiden zudem eine neue Allgemeinverfügung. Das bedeutet: Maskenpflicht in der Weidener Fußgängerzone nun von Montag bis Samstag von 7 bis 19 Uhr. Zuvor musste in der Fußgängerzone von 9 bis 19 Uhr Maske getragen werden – mit Ausnahme der Markttage Mittwoch und Samstag, an denen sie ab 7 Uhr galt.

Laut der Allgemeinverfügung vom 9. November herrscht im Bereich der Fußgängerzone nun Alkoholverbot, und zwar von 22 bis 6 Uhr. Daneben gilt das Alkoholverbot in Weiden grundsätzlich am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), am Großparkplatz "Naabwiesen" sowie für die städtischen Grünanlagen und die Außenanlagen der Max-Reger-Halle. Laut Pressestelle der Stadt Weiden ist dort das Alkoholverbot nicht zeitlich begrenzt.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Weiden vom 9. November

Oberpfalz25.05.2022
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