Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln eröffnet vor Gericht einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Wenn es sich aber um einen „minder schweren Fall“ handelt, kommt der Täter mit sechs Monaten bis maximal zehn Jahren davon. Weil ihm Staatsanwältin Sandra Dechant, Landgerichtspräsident Gerhard Heindl und Richterin Dr. Franziska Stegmair Letzteres zuerkannten, konnte am Mittwoch ein österreichischer Angestellter das Gericht als freier Mann verlassen. Zwei Jahre auf Bewährung kassierte er von der ersten großen Strafkammer für einen Crystal-Schmuggel im Herbst vergangenen Jahres.
Der Geschiedene war auf Geschäftsreise in der Oberpfalz unterwegs. Zusammen mit seinem Sohn machte er einen Abstecher zum „Vietnamesenmarkt“ bei Eger. Hier wurden ihm von einem Asiaten zehn Gramm Methamphetamin angeboten. Er kaufte das Rauschgift für 350 Euro. Bei einer Routinekontrolle nahe Waldsassen fanden Bundespolizisten die zwei Druckverschlusstütchen im Brillenfach unter dem Dach - und fatalerweise auch eine Schreckschusspistole samt Munition im Handschuhfach des Volkswagens des Österreichers. Zudem hatte sein 16-jähriger Filius einen Schlagring gekauft und unter seinem Sitz versteckt.
Vor Gericht gab sich der 49-Jährige kleinlaut. Er habe das „Kokain für Arme“ ein einziges Mal ausprobieren wollen. Da er seit vielen Jahren wegen diverser Probleme unter chronischen Schmerzen leide, habe er testen wollen, ob das Crystal dagegen helfen würde. Ärztliche Atteste, dass sein Mandant regelmäßig auch opiathaltige Medikamente nehmen muss, legte sein Verteidiger Rechtsanwalt Franz Tradler (Freilassing) vor. Staatsanwältin Dechant erkannte auf einen „minder schweren Fall“ der bewaffneten Einfuhr, da die Grenze der so genannten „nicht geringen Menge“ nur geringfügig überschritten war. Außerdem lebe der Angeklagte sozial eingeordnet und hatte sofort alles gestanden. Rechtsanwalt Tradler bezeichnete es als „Glück“ für seinen Mandanten, dass er erwischt worden war. Sonst hätte die harte Droge ihn unter Umständen süchtig machen können. Er pflichtete der Anklägerin mit ihrer Einschätzung als „minder schwerer Fall“ bei und plädierte auf eineinhalb Jahre zur Bewährung. Die Richter Heindl, Stegmair und die Schöffen entsprachen mit zwei Jahren auf Bewährung dem Antrag von Staatsanwältin Dechant. Als Bewährungsauflage muss der Verurteilte 2000 Euro an zwei gemeinnützige Organisationen zahlen.













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