Für zahlreiche Fahrten nach Tschechien zum Rauschgiftkauf, den Schmuggel nach Deutschland und den Verkauf an Konsumenten in der Region kam ein 45-Jähriger relativ günstig davon. Mit zwei Jahren auf Bewährung ahndete das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch seine Taten im Zeitraum von November 2018 bis Januar 2019. Die Hauptgründe für die milde Strafe: Er war danach zur Einsicht gekommen und hatte völlig aufgehört zu dealen und zu konsumieren. Er war zudem vor Gericht voll geständig gewesen und schließlich hatte seine gute soziale Situation dazu beigetragen, dass ihm Staatsanwältin Franziska Hofmann, Richter Windisch und die Schöffen die Chance auf Bewährung eröffneten.
Schon längere Zeit war der in Tschechien geborene Deutsche unter Beobachtung des Zollfahndungsamts gestanden. Eine in Regensburg gefasste Dealerin hatte auf der Fahrt nach Hof einem Beamten über die Drogenszene in Weiden berichtet. In ihren Erzählungen war auch der jetzt Angeklagte vorgekommen. Dieser solle einen festen Kundenstamm haben und immer wieder nach Tschechien fahren um jeweils etwa 30 Gramm Crystal zu holen. Durch Telefonüberwachung, bei der „Kunden“ immer wieder „ein paar Meter“ bestellten, und durch Beobachtungen bekannter Drogenkonsumenten verdichtete sich der Verdacht gegen den Ledigen. Zeitgleich wurde bei einer Kontrolle am Grenzübergang Bärnau bei ihm eine kleine Menge Rauschgift gefunden. Zudem kontrollierten einmal Weidener Polizisten nachts um 2.30 Uhr in der Nähe des Bahnhofs seine Personalien. Dabei fielen aus seinem Personalausweis zwei Päckchen mit Methamphetamin. Im Februar 2019 war der gelernte Heizungsbauer schließlich inhaftiert worden.
Mit Schwierigkeiten an der Arbeitsstelle begründete der 1990 mit seinen Eltern nach Deutschland gekommene Mann seine ersten Kontakte mit Rauschgift. Der Führerschein wurde ihm bereits 2010 genommen. Drei Vorstrafen, die jedoch nicht einschlägiger Art waren, kreidete Staatsanwältin Franziska Hofmann dem 45-Jährigen besonders an und forderte zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Zugute hielt sie ihm sein Geständnis, ohne das eine umfangreiche, langwierige Beweisaufnahme nötig geworden wäre. Rechtsanwalt Franz Schlama plädierte auf eine geringfügig niedrigere Strafe. Er machte besonders deutlich, dass sein Mandant mit den Drogen aufgehört hatte, als er noch nicht gewusst hatte, dass man ihm auf den Fersen war. Windisch und die Schöffen verhängten zu der Bewährungsstrafe von zwei Jahren eine Geldauflage von 2000 Euro. 1261 Euro Gewinn aus einem Drogengeschäft werden zudem eingezogen.













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