Weiden in der Oberpfalz
08.10.2018 - 17:21 Uhr

Datenschutz: Wenn das Fax zur Falle wird

In Weiden spuckt das Fax ein Anschreiben samt Formular aus, das Unternehmer angeblich verpflichtend ausfüllen müssen. "Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz", heißt es da. Wer unterschreibt, muss ordentlich zahlen.

Ein solches Fax erhalten Unternehmer: Es erweckt den Anschein, als sei es gesetzlich verpflichtend, das beigefügte auszufüllen. Wer das allerdings macht, gerät in die teure Datenschutz-Falle. Der Tipp: Nichts unterschreiben. Bild: Gabi Schönberger
Ein solches Fax erhalten Unternehmer: Es erweckt den Anschein, als sei es gesetzlich verpflichtend, das beigefügte auszufüllen. Wer das allerdings macht, gerät in die teure Datenschutz-Falle. Der Tipp: Nichts unterschreiben.

"Um ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen [...] geltenden europäischen Datenschutzverordnung [...] zu erfüllen, bitten wir Sie, das beigefügte Formular auszufüllen [...]." Diese Forderung erreichte einen Weidener Geschäftstreibenden Anfang Oktober via Fax. Absender des Schreibens ist die vermeintliche "Datenschutzauskunft-Zentrale". Betitelt ist der Brief mit:"Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO".

Was auf den ersten Blick wirkt, als wäre es eine rechtlich bindende Verpflichtung, entpuppt sich bei genauerem Hinschauen als teuere Datenschutzfalle. Dem eben zitierten Anschreiben liegt ein scheinbar offizielles Formular bei, das der Empfänger so schnell wie möglich ausgefüllt zurück schicken soll - Stichtag ist Dienstag, 9. Oktober. Ein solches Dokument per Fax zu schicken, erklärt der Absender so: "Um die noch rechtzeitige Bearbeitung [...] zu gewährleisten, erhalten sie die Unterlagen per Fax", steht als Postskriptum im Anschreiben.

Scheinbar Pflicht

Die Formular baut Druck auf, indem es die Behauptung aufstellt, es handle sich beim Ausfüllen nicht um eine Kann-, sondern um eine Muss-Bestimmung: "Sie haben daher zwingend gewisse Grundanforderungen zu erfüllen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen und Aufsichtsmaßnahmen der Behörden zu vermeiden." Wer also nicht auf diesen "Basisdatenschutz" eingehen möchte, der begibt sich unweigerlich in Widerspruch mit dem Gesetz, die Behördenaufsicht scheint dann unumgänglich. Davon zumindest soll der Gewerbetreibende überzeugt werden.

Wieder einmal ist es das berühmte Kleingedruckte, das die Fallen-Klausel versteckt beinhaltet. Laut Leistungsübersicht erwerben die Unternehmen das "Leistungspaket Basisdatenschutz". Es beinhaltet unter anderem Infomaterial sowie ausfüllfertige Formulare. Der einzige Haken an der Sache: Das Paket kostet im Jahr 498 Euro. Überdies verpflichtet sich der Unterzeichner zu einer Laufzeit von mindestens drei Jahren. Nichts davon aber ist auf Anhieb für den Empfänger ersichtlich. In Weiden sind der Polizei bislang keine Fälle bekannt, bei denen Unternehmer der Masche auf den Leim gegangen sind. Die Beamten prüfen jetzt aber, ob es sich bei den Faxen um Schreiben "strafrechtlicher Relevanz" handelt, wie Thomas Fritsch von der Weidener Inspektion am Telefon mitteilte.

Warnen und Informieren

Bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg haben sich mehrere Personen bezüglich der Faxe gemeldet. "Die Anrufe, die ich bekommen habe, waren von Leuten, die entweder davor warnen wollten oder sich unsicher waren, wie sie reagieren sollten", erzählte Susanne Kroiß, Datenschutzbeauftragte bei der Industrie- und Handelskammer.

Der Tipp, den die Rechtsexpertin für betroffene Unternehmer hat, ist eindeutig: "Nicht unterschreiben." Sollte es schon zu spät sein, dann rät Kroiß: "Nicht bezahlen und sofort anfechten, wenn es sein muss, die Sache aussitzen." Da das Formular nicht wirklich eindeutig sei, bestehe daher die Möglichkeit, die Unterzeichnung wegen "arglistiger Täuschung" im Nachhinein anzufechten.

 
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