Im April vergangenen Jahres hatte er die Nachbarn durch den Wurf einer Bierflasche verletzt, mit einem Küchenmesser auf die Motorhaube ihres Autos eingestochen, um sie am wegfahren zu hindern, die Nachbarn beschimpft und bedroht, und eine Frau durch den Wurf einer gläsernen „Bong“ im Gesicht verletzt.
Ins Gefängnis muss der Verurteilte jedoch nicht, da ihm Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder eine paranoide Persönlichkeitsstörung attestierte. Er wird deshalb in einem Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bereits am ersten Verhandlungstag Ende März hatte der Angeklagte wirre Angaben zum Geschehensverlauf gemacht und auch einmal Richter Matthias Bauer übel beschimpft. Zeugen, unter anderem die Geschädigten, hatten die Vorfälle unisono als Ausdrücke der Wut des Beschuldigten und seines Hasses auf Ausländer geschildert.
Rechtsanwalt Tobias Konze plädierte deshalb auf eine geringere Freiheitsstrafe, war jedoch, ebenso wie Staatsanwältin Anja Benner-Tischler, mit der Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus einverstanden.















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