Vier bis sechs Seiten wechselseitiger Anzeigen liegen vor, berichtete sein Anwalt Tobias Konze. Vor einem Jahr eskalierte der Streit wieder einmal.
Am 30. April vergangenen Jahres soll der Ledige seine Nachbarn mit einer Bierflasche beworfen und dadurch leicht verletzt haben. Danach habe er die Geschädigten am Wegfahren gehindert, indem er sich vor deren Auto stellte und mit einem Küchenmesser auf die Motorhaube einstach, wirft ihm Staatsanwältin Anja Benner-Tischler vor. Auch soll der Mann mit dem Messer in Richtung eines der Nachbarn gestochen haben. Ein anderes Mal soll er mit einer gläsernen „Bong“ nach einer Frau der betreffenden Großfamilie geworfen haben. Durch die Glassplitter waren zwei Personen leicht verletzt worden.
„Bei denen zuhause ist es gang und gäbe, Türen einzutreten“, sagte der Angeklagte zu den Vorwürfen der Staatsanwältin. Nachdem er sich wieder einmal über Lärm beschwert habe, seien die Rumänen zu Dritt zu ihm gekommen und hätten ihn bedroht. Er habe zu dem Zeitpunkt „Gras“ in der Bong geraucht. Die Flasche habe er geworfen – und „leider nicht getroffen“. Am Wegfahren habe er die Leute hindern wollen, weil er die Polizei gerufen hatte und die ihm wieder einmal nicht glauben würde.
Die Geschädigten schilderten das Geschehen im Zeugenstand gänzlich anders. Seit langem traktiere der Wohnungsnachbar sie. Ein 55-jähriger Polizeibeamter, der zu dem Streit gekommen war, berichtete, dass er die Tür bereits bei einem Einsatz eine Woche zuvor beschädigt vorgefunden hatte. „Hauptaggressor“ sei stets der beschuldigte 44-Jährige, so weitere Polizisten. Einer berichtete, dass sich der Mann einmal sogar eine gefährliche Waffe gebaut habe. Er hatte einen Besenstiel mit einem Messer bestückt.
Mit der Vernehmung weiterer Zeugen und dem Gutachten des Landgerichtsarztes Dr. Bruno Rieder bezüglich des Geisteszustands des Angeklagten wird die Verhandlung am 6. April um 9 Uhr fortgesetzt.













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