Die Polizisten nahmen Fahrer und Fahrzeug mit auf die Wache. Dort hatten etliche Beamte stundenlang zu tun, die Sachen auszupacken, aufzulisten und zu fotografieren. Es handelte sich um Bohrhämmer, Steinsägen, 44 Motorsägen, Akkuschrauber, Lasermessgeräte, Freischneider und drei, jeweils fast zwei Zentner schwere, Rüttelstampfer. Der Verdacht der Grenzer bestätigte sich: Die Geräte waren bei verschiedenen Firmen, Stadtbetrieben, Gärtnereien und Gemeinden im Raum Duisburg als gestohlen gemeldet.
„So eine Riesenmenge habe ich in meiner langjährigen Polizei-Karriere noch nicht gehabt“, berichtete ein 55-Jähriger, der bei dem Aufgriff bei Pleystein morgens um 3 Uhr 30 dabei gewesen war, am Dienstag vor dem Schöffengericht. Ein 58-jähriger Kripo-Sachbearbeiter stellte später fest, dass die Hälfte der Sachen sieben Einbrüchen in Castrop-Rauxel, Mettmann, Duisburg und anderen Ruhrgebiet-Orten zugeordnet werden konnten. Der Fahrer des Transporters gab über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Rouven Colbatz, zu, dass er schon den Verdacht gehabt habe, dass es sich um Diebesgut handeln könnte. Er sei in Constanta, einem Urlaubsort an der Schwarzmeerküste, beauftragt worden, „persönliches Gepäck“ aus Duisburg nach Rumänien zu holen. Als es ihm beim Umladen durch zwei Männer gedämmert habe, dass etwas nicht stimmen könne, habe er deren Lieferwagen und ihre Ausweise fotografiert. Weil er aber nicht sehen habe können, um was es sich genau handelte und weil er die 5000-Kilometer-Fahrt nicht umsonst gemacht haben wollte, sei er dann doch losgefahren.
Staatsanwältin Katrin Eichleitner sah den Tatbestand der Hehlerei als erfüllt an, weil der verheiratete Rumäne gewusst habe, dass er Diebesgut transportierte. Sie hielt ihm zugute, dass er weder in Deutschland noch in Rumänien vorbestraft war und dass er bisher sozial eingeordnet gelebt hatte. Rechtsanwalt Colbatz betonte, dass das Verhalten seines Mandanten zur Aufklärung der Diebesserie beigetragen habe. Zudem hätten viele der gestohlenen Geräte an die Eigentümer zurück gegeben werden können. Der Familienvater habe bereits fünf Monate in Untersuchungshaft verbracht. Ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, würden genügen. Richter Hubert Windisch und die Schöffen entsprachen mit eineinhalb Jahren auf Bewährung dem Antrag der Anklagevertreterin.













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