Eine Strafe von etwa dreieinhalb Jahren erwartet einen 38-jährigen Mann, der aus dem Iran stammt, der sich durch Rauschgifthandel in Weiden von Oktober 2017 bis Juni 2019 eine dauerhafte Einnahmequelle verschafft hatte. 31 Fälle legte Staatsanwältin Sandra Dechant dem von Rechtsanwalt Bernhard Schlicht vertretenen Mann in der Verhandlung vor dem Schöffengericht zur Last.
Durch polizeiliche Beobachtungen, Abhören von Telefonaten, Aussagen von bereits verurteilten Komplizen, Abnehmern und Lieferanten war zutage gekommen, dass der Ledige Heroin und Methamphetamin in Nürnberg und Regensburg gekauft hatte. Gewinnbringend und um seinen eigenen Konsum herauszuschlagen hatte er es im Raum Weiden weiterverkauft. Seine Lieferanten waren meist Landsleute des Mannes, der 2016 nach Deutschland gekommenen war.
Im Iran rauche fast jeder Zweite Opium, berichtete der gut Deutsch sprechende Angeklagte. Vor seiner Festnahme lebte er in einer Asylbewerberunterkunft. Das Opium habe aber nichts mit Heroin zu tun, sei viel harmloser, sagte er. An Heroin sei er erst in Deutschland gekommen, als er seine Arbeit verloren habe. Deshalb habe er auch sein Erspartes – 5000 Euro – verbraucht. Dann sei er zum Handeln gezwungen gewesen.
Die Taten gab er mit Abstrichen zu. Lediglich die Mengen, die man ihm vorwarf, nannte er zu hoch. Ein „Brot“, so der Bestelljargon per Telefon, sei nicht ein Gramm, sondern 0,1 Gramm, also zehn Euro. Am Dienstag sagten zahlreiche, bereits zu Haftstrafen verurteilte Lieferanten und Käufer, sowie ermittelnde Polizeibeamte aus.
An einem weiteren Verhandlungstermin, am 28. Mai, soll Landgerichtsarzt Dr. Bruno Rieder zur Drogenabhängigkeit des 38-Jährigen Stellung nehmen. In einem vorläufigen Gutachten hat er diese schon bejaht. Zahn Monate saß der Angeklagte bereits in U-Haft. Richter Hubert Windisch stellte dem Angeklagten in Aussicht, dass er bei einer Verurteilung zu rund dreieinhalb Jahren Haft sofort auf eine, zwei Jahre dauernde, Drogentherapie kommen könnte. Nach deren erfolgreichem Abschluss bestünde die Chance, dass er auf Bewährung entlassen würde.













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