Weiden in der Oberpfalz
11.03.2020 - 11:02 Uhr

Drogendealer-Prozess mit Hindernissen

Zäh geht es in der Verhandlung vor dem Landgericht voran. Ein Weidener wird nicht nur von Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn, sondern auch noch von zwei Regensburger Anwälten verteidigt. Diese "schießen quer".

Symbolbild. Bild: Peter Steffen/dpa
Symbolbild.

Platzt der Prozess gegen den mutmaßlichen Weidener Rauschgiftdealer? Die beiden Regensburger Verteidiger des 33-Jährigen, Tim Fischer und Johannes Büttner, deckten die ersten große Strafkammer des Landgerichts am Dienstag mit weiteren Beweisanträgen ein. Ihrem Mandanten wirft Staatsanwältin Franziska Hofmann vor, im März 2017 in Kitzingen von einem Groß- Dealer mit Verbindungen nach Nepal, Thailand und auf die Philippinen 40 Gramm Kokain zum Weiterverkauf im Raum Weiden entgegen genommen zu haben. Außerdem soll er mit dem Kitzinger eine Lieferung mehrerer Kilo „Nepal-Haschisch“ abgesprochen haben. Auf die Aussagen dieses Verbrechers, der in Weiden bei der gescheiterten Übergabe gefasst wurde und mittlerweile zu fast sieben Jahren Haft verurteilt ist, stützt sich die Anklage gegen den Weidener hauptsächlich. Der 40-Jährige hatte als Zeuge desweiteren ausgesagt, dass der dieser einen anderen in der Weidener Justizvollzugsanstalt einsitzenden Häftling besucht und mit Rauschgift versorgt habe.

Die Unglaubwürdigkeit des Unterfranken möchten die Anwälte nun, unter anderem, dadurch beweisen, dass sie den ehemals in Weiden Einsitzenden vernehmen. Dessen Rechtsanwalt, Dr. Hans-Jochen Schrepfer, teilte jedoch telefonisch mit, dass er in den nächsten Monaten keinen Termin mehr frei habe, um nach Weiden zu kommen. Er versuche, die Fragen im Einvernehmen mit seinem Mandanten schriftlich zu beantworten. Sollte dies den Verteidigern in Weiden aber nicht genügen, so muss der Prozess ausgesetzt und später einmal neu aufgerollt werden.

Wie schnell kann man von Weiden nach Kitzingen und zurück fahren? Fischer und Büttner beantragten ein „Fahrtstrecken-Gutachten“. Durch dieses soll nachgewiesen werden, dass ihr Mandant zum Zeitpunkt der angeblichen Kokain-Übergabe gar nicht in Kitzingen gewesen sein konnte. Staatsanwältin Hofmann lehnte dieses als „nicht erforderlich“ ab, da man das Alibi des Angeklagten für den Nachmittag des bewussten Tages sowieso nicht glauben müsse. Dieses hatten ihm zwei Verwandte seiner Freundin gegeben. Sie hatten sich „zufällig“ an die genauen Zeiten einer Familienfeier vor drei Jahren erinnern können.

Landgerichtspräsident Gerhard Heindl vertagte den Prozess auf Freitag, 20.März, 12 Uhr.

 
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