Der Prozess gegen die zwei Thüringer, die Mitte Oktober nahe Waldsassen mit 60 Gramm Crystal erwischt wurden, zieht sich in die Länge. Landgerichtspräsident Gerhard Heindl setzte weitere Termine bis Mitte Juli an.
Wie berichtet, hatten die aus Kasachstan und Lettland stammenden Männer nicht nur das in einer Schnupftabakdose versteckte Rauschgift dabei, sondern auch, griffbereit in der Mulde bei der Fahrertür, ein Einhandmesser und in einem Rucksack auf dem Rücksitz einen Wurfstern. Beim älteren der 24 und 35 Jahre alten Angeschuldigten fanden die Ermittler bei einer Wohnungsdurchsuchung zudem ein Kilo Marihuana. Seit Dienstag stehen sie vor der Ersten Großen Strafkammer.
Für den Jüngeren, nicht Vorbestraften, ist in einem so genannten „Deal“ bereits ein Strafmaß von dreieinhalb bis vier Jahren ausgehandelt. Für den Älteren unter Bewährung Stehenden, konnte mit den Richtern Heindl und Wolfgang Voit keine Einigung erzielt werden. Staatsanwältin Sandra Dechant stellt für diesen sieben Jahre in den Raum.
Die Verteidiger bombardierten das Gericht mit Anträgen. Rechtsanwalt Juri Goldstein beantragte die Ladung eines Zeugen, der bestätigen sollte, dass das von der Polizei im Schmugglerauto gefundene Messer ihm gehört habe. Der Hausmeister, der damit Fußböden verlegt habe, habe es im Auto vergessen, so Goldstein. Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil es bedeutungslos sei, wem das Messer gehörte und wozu es gegebenenfalls gedient hätte. Entscheidend sei, dass es im Waffenrecht als (legale) Waffe definiert sei.
Aus diesem Grund lehnten die Richter auch die Einholung eines waffenrechtlichen Gutachtens ab, das die Anwälte Alexander Giehler und Michael Radek zum Beweis der Tatsache gefordert hatten, dass der Wurfstern keine Waffe, sondern ein Dekorationsgegenstand sei. Eine Zeugin aus der thüringischen Heimatstadt der Angeklagten befindet sich zurzeit in Lettland. Sie wird am nächsten Verhandlungstag verhört.













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