Es war am Freitagabend gegen 22.15 Uhr, als Beamten der Operativen Ergänzungsdienste Weiden in der Bahnhofstraße in Weiden ein 29-jähriger Mann auffiel, der mit einem E-Scooter auf dem Gehweg fuhr. Außerdem fehlte an dem Fahrzeug auch die Versicherungsplakette. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Zudem muss sich der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Weiden auf folgende Vorschriften zur Benutzung von E-Tretrollern bzw. sogenannten E-Scootern auf öffentlichen Straßen hin:
• Nur mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis.
• Nur mit gültiger Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge an der Rückseite des Fahrzeugs.
• Mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Fabrikschild mit der Angabe "Elektrokleinstfahrzeug", der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h und der Genehmigungsnummer der ABE oder Einzelbetriebserlaubnis.
• Außerdem braucht das Fahrzeug zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel.















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