Ein Unbekannter hat am Mittwochabend 700 Euro in einem Geldautomaten in einer Bankfiliale in der Peuerlstraße in Weiden abgehoben und anschließend im Automaten vergessen. Ein anderer Kunde fand das Geld und brachte es zur Polizeiinspektion Weiden.
"Es kommt selten vor, dass verlorenes Geld an uns übergeben wird", erklärt Dominik Plank von der Polizeiinspektion Weiden auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien. Das liege auch daran, dass die Automaten die Scheine nach einer bestimmten Zeit wieder einziehen, wenn sie nicht herausgenommen werden. Daher sei der Zeitraum, in dem Geld in einem Automaten gefunden werden kann, sehr kurz, sagt der Beamte.
Hingegen sei die Wahrscheinlichkeit, den Eigentümer des Geldes zu finden, laut Plank sehr hoch. Denn Mitarbeitende der Banken könnten einsehen, welcher Kunde, wann Geld abhebt.
Außerdem verweist der Gesetzeshüter darauf, dass es für Finder die sogenannte Anzeigepflicht gibt. Diese ist in §965 des BGB festgelegt. "Anzeigepflicht" bedeutet, dass jeder Fund ab einem Wert von zehn Euro bei der zuständigen Polizeiinspektion abgegeben und gemeldet werden muss. Passiert das nicht, macht sich der Finder strafbar.
Seine Ehrlichkeit zahlt sich für den Weidener im wahrsten Sinne des Wortes aus. Denn Finder können sich über einen, ebenfalls im BGB festgelegten, Lohn freuen. Für die 700 Euro gibt es 31 Euro.
Sollte der Eigentümer des Geldes es nicht innerhalb der nächsten sechs Monate abholen, gehören dem Finder die 700 Euro.
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