(rns) Das einer Taschenlampe täuschend ähnlich sehende Gerät hatte er auf dem Asia-Markt bei Eger erstanden. Der nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstand brachte dem Mittelfranken einen Strafbefehl ein. Ein Widerspruch dagegen verlief erfolglos. Das Amtsgericht Tirschenreuth beließ es bei der "Verwarnung mit Strafvorbehalt", allerdings verbunden mit der Auflage, 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Dagegen legte der Bauarbeiter Berufung zum Landgericht Weiden ein.
Zur Berufung vor der 2. kleinen Strafkammer erschien der Angeklagte am Donnerstag jedoch nicht. Nach telefonischer Recherche teilte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Heiko Übler (Sulzbach-Rosenberg) mit, dass sein Mandant sich im Datum geirrt habe und in Fürth in der Arbeit sei. Da das persönliche Erscheinen angeordnet gewesen war, verwarf Richter Josef Weidensteiner auf Antrag von Staatsanwalt Florian Bauer die Berufung. Das Tirschenreuther Urteil ist nun rechtskräftig. Zu den 500 Euro muss der Verurteilte nun auch die Kosten des Berufungsverfahrens zahlen.













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