Weil die Impfverordnung aktualisiert wurde, kann es sich lohnen, seine Angaben bei der Registrierung zur Impfung zu überprüfen, zumindest, wenn die Anmeldung schon länger zurückliegt. Denn in der Fassung vom 8. Februar und Ergänzung vom 24. Februar wurden nicht nur Kinderbetreuungs- und Lehrpersonal sowie teilweise Soldaten in Auslandseinsätzen hochgestuft, sondern auch etliche Vorerkrankungen neu hinzugefügt oder höher priorisiert. Wer sicherstellen möchte, dass seine Angaben zu den aktuell gültigen Priorisierungen passen, muss diese gegebenenfalls aktualisieren – sowohl, wenn man die Vormerkung online über das Portal https://impfzentren.bayern/citizen/ durchgeführt hat, als auch, wenn man sie telefonisch vorgenommen hat. Dabei sollte der Weg gewählt werden, der bei der ursprünglichen Anmeldung gewählt wurde.
"Es werden alle Punkte abgefragt, die zum Zeitpunkt der Registrierung verfügbar sind", sagt Norbert Schmieglitz, Pressesprecher der für das Impfzentrum zuständigen Stadt Weiden, zur telefonischen Anmeldung. Konkret heißt das: Im Januar dürften die Abfragen anders ausgesehen haben als nach der Aktualisierung der Impfverordnung. Wer zum Beispiel Adipositas mit einem BMI über 40 hat, wurde inzwischen in die zweite Prioritäten-Gruppe hochgestuft, ebenso Menschen mit COPD oder solche, die zum Beispiel bestimmte Diabetes-mellitus-Werte aufweisen, eine schwere psychiatrische Erkrankung oder eine chronische Lebererkrankung haben. Medizinisch begründete Einzelfallentscheidungen können zu einer Hochstufung in Gruppe drei führen. Neuerdings haben zudem bis zu zwei Kontaktpersonen von bestimmten Risikopatienten einen Anspruch auf priorisierte Impfung.
Die Formulare in der Online-Registrierung wurden an die Aktualisierung angepasst und können vom Impfwilligen, der sich dafür einfach noch einmal in sein Profil einloggen muss, ergänzt werden. Mit Bezug auf die telefonische Anmeldung bestätigt Schmieglitz allerdings ebenso: "Ja, es kann sich lohnen, seine Daten zu aktualisieren, wenn sich etwas Grundlegendes geändert hat". Eine automatische Abfrage gibt es nicht, der Bürger muss sich also bei Bedarf auf Eigeninitiative bei der Telefon-Hotline für das Impfzentrum in Weiden, das für Bürger aus der Stadt und dem Landkreis Neustadt/WN zuständig ist, melden. Laut Schmieglitz ist die Hotline unter 0961/39002600 von Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr, und am Wochenende zwischen 8 und 16.30 Uhr besetzt. Er rät, außerhalb der üblichen Stoßzeiten oder am Wochenende anzurufen.
Bei den Impfungen von älteren Mitbürgern sei man inzwischen bei Jahrgang 1936. Allerdings sei die Altersstruktur der Menschen, die derzeit geimpft werden können, aufgrund der altersunabhängigen Prio-Faktoren wie Vorerkrankungen gemischt und könne nicht nur auf einen Jahrgang festgelegt werden. Nach dem Beschluss der Regierung, den Impfstoff AstraZeneca auch für Menschen über 64 verfügbar zu machen, sei die Software zur Terminvergabe auch in dieser Hinsicht aktualisiert worden. "Die Vergabe an AstraZeneca-Terminen an über 64-Jährige startet somit ab sofort", so Schmieglitz.
Zur aktuellen Impfverordnung (PDF; ohne Ergänzung vom 24. Februar)
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