Erneuter Vorstoß: Waschanlagen in Weiden sollen endlich an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen

Weiden in der Oberpfalz
12.05.2023 - 12:05 Uhr
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Mit dem Auto sonntags in die Waschanlage: Im Umland ist's gang und gäbe, in Weiden noch immer verboten. Jetzt könnte sich das ändern.

Gibt der Stadtrat grünes Licht für Autofahrer, die ihren Wagen auch sonntags in Weiden waschen lassen wollen?

An Sonn- und Feiertagen mit dem Auto in die Waschanlage? In Weiden ist's tabu, nur ein paar Kilometer weiter, zum Beispiel in Altenstadt/WN, erlaubt. Eine Ungleichbehandlung, über die sich alle paar Jahre auch Stadträte derart ärgern, dass sie auf Änderung dringen. Aktuell setzen sich die Bürgerliste und "Die Freien" (FDP/Freie Wähler) dafür ein, dass Selbstwaschanlagen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Zuletzt bestätigte eine deutliche Stadtratsmehrheit 2017 das Verbot, mit Verweis auf den Schutz der Sonntagsruhe. Davor waren ähnliche Vorstöße 2006 und 2009 ebenso klar gescheitert.

Aber selbst in Bayern ist der Sonntag nicht so heilig, dass Autowaschen generell verboten wäre. Darauf verweisen die Fraktionsvorsitzenden, Christian Deglmann und Christoph Skutella, in ihrem gemeinsamen Antrag. Für Waschanlagen gelten demnach Kriterien wie die, dass sie sonntags erst ab 12 Uhr öffnen dürften und an gesetzlichen Feiertagen wie Pfingstsonntag und -montag geschlossen bleiben müssten. Damit "ist die Regelung kirchlich und sozial verträglich", meinen die Antragssteller. Sie versprechen sich durchs SB-Autowaschen "zusätzliche Wirtschaftskraft und Gewerbesteuereinnahmen".

Mit dem Antrag beschäftigt sich am Montag, 15. Mai, der Stadtrat. Vorab dämpft die Stadtverwaltung die Hoffnungen. In ihrem Vorlagebericht stellt sie fest, dass sich seit dem letzten Beschluss 2017 keine Änderungen ergeben hätten. Die Möglichkeit, Waschanlagen zu öffnen (und zwar alle, nicht nur SB-Anlagen), habe der Gesetzgeber einst geschaffen, um Belastungen der Tankstellen (Ökosteuer, Dosenpfand) abzumildern. Weil diese je nach Region unterschiedlich ausfallen, sollen die Kommunen über Erlaubnis oder Verbot entscheiden können.

Warum aber ist Weiden so vehement dagegen? Eine Verordnung zum Waschanlagenbetrieb an Sonn- und Feiertagen gelte immer für das gesamte Gebiet einer Kommune, stellt die Verwaltung fest. Konkret sorgt sie sich um Anwohner in einem Misch- oder allgemeinen Wohngebiet wie in der Christian-Seltmann- oder Frauenrichter Straße, deren "höheres Ruhebedürfnis" beeinträchtigt wäre. Dies sei auch der Grund für die Ablehnung 2017 gewesen. Und es ist der Grund, weshalb die Stadtverwaltung jetzt erneut empfiehlt, die Öffnung der Anlagen an Sonn- und Feiertagen nicht zuzulassen. Das – vorerst – letzte Wort haben die Stadträte am Montag. Die öffentliche Sitzung beginnt um 15 Uhr im Neuen Rathaus.

Hintergrund:

So fielen die bisherigen Stadtratsbeschlüsse aus

  • 24. Juli 2006: Eingabe von Gewerbetreibenden für den Sonn- und Feiertagsbetrieb von Waschanlagen. 30:7 Stadträte dagegen
  • 2. Februar 2009: Weitere Eingabe. 31:7 Stadträte dagegen
  • 15. März 2017: Antrag der Bürgerliste im Hauptverwaltungsausschuss. 9:2 Stadträte dafür. Im Stadtrat: 22:17 dagegen
  • 15. Mai 2022: Antrag von Bürgerliste und „Die Freien“. Der Stadtrat stimmt darüber in der Sitzung ab 15 Uhr im Neuen Rathaus ab
 
 

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