Beinahe wär`s hinter „schwedische Gardinen“ gegangen. Knapp der Festnahme wegen einiger eindeutiger Falschaussagen entging die 72- jährige Großmutter eines der Buben, die bis vor einem Jahr von einem 45-Jährigen sexuell missbraucht worden sein sollen. Der Jüngere der beiden Söhne seiner Verlobten soll, laut Anklage, bereits als Achtjähriger manuelle und orale Angriffe auf sein Geschlechtsteil – mal auf der heimischen Couch, mal in der Badewanne – zu erdulden gehabt haben. Beim Älteren, jetzt 23-Jährigen, soll der Missbrauch vorgekommen sein, als dieser zwölf und 13 Jahre alt war. Die Buben hatten am ersten Verhandlungstag vor der 3. Jugendkammer des Landgerichts die Vorfälle geschildert (wir berichteten).
Gestern berichtete die Oma des Jüngeren, dass dieser bei einem Aufenthalt bei ihr gesagt habe: „Jetzt haben wir ihn, wo er hingehört (in U-Haft, die Redaktion) und können richtig absahnen“. Der Angeklagte, mit dem sie und ihr Lebensgefährte gut befreundet sind, mache „so etwas“ (den sexuellen Missbrauch, die Redaktion) niemals, war die Frau überzeugt. Ihr Enkel lüge häufig. Den Ziehvater ihres Enkels und dessen Halbbruder habe sie lange nicht mehr gesehen oder gesprochen. Allerdings stellte sich bei ihrer länger dauernden Vernehmung heraus, dass der Angeklagte öfters bei ihr zu Gast gewesen war und man häufig telefoniert hatte. Dass man sich bei diesen Gelegenheiten nie über die Anschuldigungen, die ja im Familienkreis bekannt gewesen waren, unterhalten habe, nahm ihr Staatsanwalt Hans- Jürgen Schnappauf nicht ab, ebenso wenig wie die Richter Reinhold Ströhle und Peter Werner. Vorsitzender Richter Ströhle sagte: „Ich glaube, Sie verarschen uns hier so richtig“. So dreiste Falschaussagen habe er in seiner langen Laufbahn noch nicht erlebt.
Nachdem die Rentnerin zuerst gesagt hatte, sie habe keinerlei Kontakt zum Angeklagten gehabt und sich schließlich heraus stellte, dass sie sogar mit diesem zusammen zu seinen Münchener Rechtsanwälten gefahren war, kündigte ihr Schnappauf an, dass sie verhaftet würde. Nach Beiziehung von Rechtsanwalt Tobias Konze, der ihr ins Gewissen redete und ihr ihre Lage verdeutlichte, berichtigte sich die Frau in einigen Punkten und entging so einer Verhaftung. Auf die Frage, ob er ihren Enkel sexuell missbraucht habe, indem er dessen Penis angefasst habe, habe ihr der Angeklagte erklärt, dass er diesen – mit dessen Einverständnis - wegen einer Vorhautverengung untersucht habe. Auch ihr habe der Bub schon früher von Vorhautschmerzen berichtet.
Wegen ungeklärter Fakten und zahlreicher Beweisanträge zieht sich der Prozess voraussichtlich noch länger hin. Am Montag um 9:30 Uhr soll die Schulpsychologin, der sich der mutmaßlich Geschädigte vor einem Jahr anvertraute, gehört werden. Eine weitere Zeugin aus der Nachbarschaft und auch der jetzt 15- Jährige (zum zweiten Mal) sollen gehört werden. Zudem steht die Beantragung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens durch einen Psychologen im Raum, was die Verteidiger Rouven Colbatz (Weiden), Florian Zenger und Philip Müller (beide München) bereits angekündigt haben. Die Vertreter der Nebenklage, Rechtsanwältin Carola Rosenberger und Rechtsanwalt Ralph Teubner halten ihre Mandanten auch ohne ein derartiges Gutachten für glaubwürdig.












Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.