Insgesamt fünf Polizeibeamte mussten am Donnerstagmorgen vor dem Weidener Schöffengericht vorsprechen. Grund dafür war ein 34-jähriger Tscheche, der innerhalb kürzester Zeit insgesamt sechsmal in der tschechischen Grenzregion in Sportgeschäfte oder Privatanwesen eingebrochen haben soll. Richter Hans-Jürgen Schnappauf verurteilte den Mann nun wegen mehrfachen Diebstahls mit Waffen, in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu zwei Jahren Haft.
Zeitweise schien die Stimmung im Gerichtssaal zu kippen. Nachdem der vierfache Familienvater zu Beginn seine Taten gestanden und sich mehrmals entschuldigt hatte, reagierte er im Laufe der Beweisaufnahme in scharfem Ton, schüttelte energisch Kopf und schien sichtlich genervt. Unter anderem fuhr er Staatsanwalt Andreas Falk auf Tschechisch an, warum der ihn auslache. Dem vorangegangen war eine Nachfrage, warum der Angeklagte bei jedem Diebstahl ein oder mehrere Taschenmesser dabei hatte.
Cola geklaut
Vor allem die Städte Marktredwitz und Waldsassen hatte der Dieb im Visier. Seine Diebestour begann der 34-Jährige jedoch in Furth im Wald. Dort brach er zweimal in verschiedene Wohnungen ein. In beiden fand der 34-Jährige allerdings keinerlei Wertgegenstände, lediglich beim zweiten Diebstahl nahm der Mann eine Flasche Cola mit. Wert: zwei Euro.
Schlag auf Schlag ging es dann im September vergangenen Jahres im Stiftland. Zweimal versuchte der Mann innerhalb weniger Tage in Waldsassen Fahrräder zu klauen, darunter ein Kinderfahrrad. Beide Male wurde der 34-Jährige jedoch von Polizeibeamten beobachtet und konnte noch auf deutschem Boden festgenommen werden. Immer mit dabei: mehrere Taschenmesser in greifbarer Nähe.
Alarm verrät Dieb
Mitunter versuchte der Mann sogar laut Zeugenaussage einer Polizistin, zu Fuß in Richtung der deutsch-tschechischen Grenze zu flüchten. Den Beamten gegenüber zeigte sich der Mann laut eigener Aussage oft unkooperativ. Außerdem konnte er kein Deutsch, was die Beweisaufnahme erschwerte.
Ebenfalls auf das Konto des Tschechen geht ein Diebstahl in einem Sportgeschäft in Marktredwitz. Dort versuchte er, eine Adidas-Umhängetasche im Wert von rund 20 Euro zu stehlen. Beim Verlassen des Ladens schlug jedoch die Diebstahlwarnanlage an, sodass der Angeklagte nach einer kurzen Flucht von Polizeibeamten gestellt werden konnte.
In der Anklage war ursprünglich noch ein weiterer Fall enthalten – der versuchte Diebstahl eines Rasenmäherroboters. Diesen Punkt stellte Richter Hans-Jürgen Schnappauf jedoch während der Verhandlung ein, da dem 34-Jährigen die Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Die im Gerichtssaal gezeigten Überwachungsvideos ließen zu viele Zweifel an seiner Beteiligung aufkommen.
Drogenkonsum vorgeschoben
Die anfängliche Begründung des Angeklagten – er habe unter Drogeneinfluss gestanden – brachte Richter Schnappauf sichtlich zur Weißglut: „Meinen Sie, dass Sie mit dieser Story hier Punkte sammeln können? Zigtausende konsumieren Alkohol und Drogen und begehen trotzdem keine Straftaten. Da brauchen Sie auch nicht mit dem Kopf zu schütteln.“
Staatsanwalt Andreas Falk forderte eine Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. „Zugunsten muss man dem Angeklagten halten, dass die Schäden gering sind. Aber man muss sich dann auch fragen, warum man dann so eine Umhängetasche für 20 Euro überhaupt klaut.“
Für seine Kinder gestohlen
Die Antwort darauf lieferte die Verteidigerin des 34-Jährigen, Dr. Simone Bayer: „Er kommt aus einer armen Gegend, sein ganzes Leben ist von Geldnot geprägt.“ Ihr Mandant habe oft gestohlen, um seinen vier Kindern mit dem Diebesgut eine Freude zu machen. Dies betonte auch der Angeklagte selbst: „Ich habe das auch den Kindern zuliebe gemacht.“
Richter Schnappauf ließ in seinem Urteil Gnade walten: Zwei Jahre muss der 34-Jährige in Haft. „Man muss berücksichtigen, dass es sich um minderschwere Fälle handelt und manche Taten als versuchte Diebstähle zu werten sind.“ Das Gericht glaube dem Angeklagten zwar, dass er die Taschenmesser nicht gegenüber anderen Menschen einsetzen wollte, dies sei aber nicht ausschlaggebend. „Denn laut dem Recht reicht es aus, wenn der Täter bei seiner Tat eine Waffe mit sich führt.“
Schnappauf hält ihm auch das Geständnis zugute – ohne dieses hätte er wohl ein Jahr länger hinter Gittern verbringen müssen. „Zulasten des Angeklagten gehen allerdings die vielen Vorstrafen in der Tschechischen Republik.“ Dort wurde er mehrfach zu längeren Haftstrafen wegen kleinerer Diebstähle verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.