Nur weil Mitarbeiter nach einiger Zeit misstrauisch wurden und die Polizei riefen, verschwanden 190 „Cube“-Fahrräder nicht ins osteuropäische Ausland. Im September 2025 fuhr ein 57-jähriger Ukrainer mit einem Sattelzug bei einer Firma in Waldershof vor und behauptete, er müsse die Räder nach Spanien transportieren. Dazu legte er gefälschte Auftragspapiere vor. Die Beamten durchschauten den versuchten Betrug und erkannten auch, dass der Führerschein und die Papiere des Lkw gefälscht waren.
Am Donnerstag stand der in Polen wohnende Kraftfahrer vor dem Weidener Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Schnappauf. Nach einem Rechtsgespräch („Deal“) zwischen Staatsanwältin Susanne Pamler, dem Gericht und Verteidiger Carsten Keil aus Menden bei Dortmund gestand der Angeklagte die Tat.
Räder sollten an Hintermänner geliefert werden
Auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums sei er von Unbekannten angesprochen und für einen Gütertransport angeworben worden. Zuerst habe er gedacht, es handele sich um einen gewöhnlichen Job. Erst später habe er begriffen, dass es um etwas Illegales gehe.
Ein Weidener Kriminalhauptkommissar berichtete, dass die Räder für einen Zwischenhändler in Spanien bestimmt gewesen seien. Er erläuterte dem Gericht den Begriff der „Phantom-Speditionen“. So werden Firmen bezeichnet, die versuchen, unberechtigt an Ladungen zu kommen und danach spurlos verschwinden. Diese treten seit einiger Zeit häufig auf. Fahrräder der Marke Cube seien in Osteuropa begehrt. Staatsanwältin Pamler war sich sicher, dass die Fahrräder im Wert von knapp 500.000 Euro an Hintermänner geliefert werden sollten und plädierte auf besonders schweren Versuch des Betrugs und Urkundenfälschung.
Kleines Rädchen – und nicht Teil der Bande
Ein „bandenmäßiger Betrug sei nicht nachzuweisen, da der Angeklagte zwar das „kleinste Rädchen“ in der Organisation, jedoch nicht Teil der Bande gewesen sei. Pamler hielt dem verheirateten Mann sein wertvolles Geständnis zugute und plädierte auf drei Jahre Freiheitsstrafe.
Rechtsanwalt Keil betonte, dass sein Mandant bisher immer ein rechtschaffenes Leben geführt habe. Außerdem sei der nur geringfügig vorbestrafte Mann sieben Monate lang von seiner Familie getrennt gewesen. Keil hielt zwei Jahre und sechs Monate für ausreichend. In seinem „letzten Wort“ zeigte der Angeklagte Reue und bat um Milde. Richter Schnappauf und die beiden Schöffen verurteilten ihn zu zwei Jahren und acht Monaten.













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