Unbestritten: Die Zahl der positiv Getesteten ist in der Nordoberpfalz sehr hoch. Städte und Landkreise erließen deshalb am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung, die den Grenzpendlern den direkten Weg von der Wohnung zur Arbeit, den Betrieben aber auch ein strengeres Hygienekonzept vorschreibt.
Hohe Inzidenzen in Tschechien
Um ein Mehrfaches höher sind die Inzidenzzahlen jedoch in den grenznahen Landkreisen in Tschechien. Seit Donnerstag gelten auch dort nahezu die selben Anordnungen, bestätigt Petr Arnican, Leiter der Abteilung Grenzüberschreitende Beziehungen des DGB Bayern mit Büro in Weiden. Dabei verweist er besonders auf die Landkreise Eger (7-Tage-Inzidenz am Mittwoch von 1101) , und Sokolov (961). Betroffen ist auch der Landkreis Trutnov.
Der Gewerkschafter bezweifelt jedoch, dass die Grenzpendler - "gleich in welcher Richtung" - für die hohen Corona-Infektionen mitverantwortlich seien. Sie müssten sich schließlich alle 48 Stunden testen lassen, wofür sie viel Zeit investierten. Wartezeiten von eine Stunde seien in den Testzentren keine Seltenheit. Bei diesem bereits dichten Netz an Kontrolle müsse wohl jeder Infizierte gefunden werden.
Generell, so Arnican, seien Grenzpendler, die einen hohen Aufwand betrieben, lange Fahrstrecken auf sich nehmen, und alles tun, um ihre Jobs zu behalten, besonders diszipliniert. "Sie stellen für ihre Arbeit vieles hintan und vermeiden alles, was sie gefährden könnte." Dass sie den direkten Weg von der Wohnung zur Arbeit nehmen, sei selbstverständlich. Es bleibe keine Zeit, um einzukaufen oder eine Besichtigungstour einzuschieben. Arnican bricht eine weitere Lanze für die rund 8000 Grenzpendler in der Region Nordoberpfalz: Sie seien nicht diejenigen, die den Corona-Virus mitbrächten und in den Betrieben verteilten. Schließlich werde penibel getestet. "Aber die Pendler stehen in den Betrieben an den Fließbändern Seite an Seite mit nicht getesteten einheimischen Kollegen. Wer also steckt im Fall des Falls wen an?"
Um die Sicherheit für alle zu erhöhen, sei es gut, dass die Betriebe ihre Hygiene-Konzepte überarbeiten müssten. "Verantwortungsvolle Unternehmen haben sie sowieso stets ernst genommen. In anderen gibt's offenbar noch Nachbesserungsbedarf." In manchen Betrieben, weiß Petr Arnican, gebe es inzwischen sogar regelmäßig Schnelltests für die ganze Belegschaft, die die Betriebsärzte organisieren.
Wichtig für Betriebe und Pendler sei, dass trotz aller nötigen Vorsichtsmaßnahmen die Grenzen offen blieben. "Wir hatten schon den Fall, dass in einem Großbetrieb eine ganze Schicht nicht kommen konnte, weil das Pendeln unmöglich war." Unter den 48-Stunden-Tests litten etwa besonders die ganze Logistik-Branche. "Die Fahrer sind europaweit unterwegs, haben ihre Ruhezeiten einzuhalten. Manchmal wissen sei eben nicht, wo sie sich testen lassen können."
Konzepte nachgebessert
"Die Hygienekonzepte werden normalerweise nicht geprüft. Es muss nur eines vorliegen, das auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde (also des Landratsamtes) vorgelegt werden muss", erklärt Claudia Prößl, Sprecherin des Landratsamtes Neustadt die Situation.
Die Hygienekonzepte der Betriebe müssen insofern nachgebessert werden, dass die in der Allgemeinverfügung genannten Punkte umgesetzt werden, soweit sie nicht ohnehin schon enthalten sind. Dass die Pendler nur zur Arbeit fahren und sonst nirgends hin, werde durch die Polizei kontrolliert werden. "Selbstverständlich sind hier nur Stichproben möglich. Aber sollte jemand ganz woanders unterwegs sein oder beispielsweise in einen Unfall verwickelt sein, kann es auch auffallen."
Ohne Prüfung
Betriebe besonders in der Pflicht
- Ab fünf Mitarbeiter. Betriebe, die regelmäßig mehr als 5 Personen beschäftigten, sind verpflichtet, ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden vorzulegen. Das Konzept muss Vorgaben zum Mindestabstand zwischen den Beschäftigten, zur Maskenpflicht und zur Arbeitstätigkeit, möglichst in gleichbleibenden Arbeitsgrupp,e enthalten.
- Testkonzept. Das Schutz- und Hygienekonzept muss auch ein Testkonzept für alle Arbeitnehmer beinhalten. Es ist auf Verlangen dem Landratsamt vorzuleben. Von dieser Regelung unberührt bleibt die Anordnung weitergehender Testungen in Betrieben im Einzelfall.
- Bestehende Konzepte sind entsprechend anzupassen.
- Tests sammeln. Betriebe, in denen Grenzgänzer beschäftigt sind, werden beauftragt, den erforderlichen Testnachweis für das Landratsamt entgegenzunehmen und zu kontrollieren. Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
- Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 11. 3., 24 Uhr.
- Soweit gegen die Vorgaben in der Allgemeinverfügung verstoßen wird liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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