Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch urteilte auf 2 Jahre und 3 Monate wegen Geldfälschung und einer mitangeklagten Unfallflucht. Der 30-Jährige hatte ein parkendes Auto mit solcher Wucht angefahren, dass er es auf ein anderes aufschob. Die Strafe fiel auch deshalb ohne Bewährung aus, weil der Lagerarbeiter gravierend vorbestraft ist. Er saß schon drei Mal im Gefängnis.
Das Gericht ging zugunsten des Angeklagten von einem minderschweren Fall aus: "Das ist sicher kein Fall einer schwerwiegenden Geldfälschung", so Windisch. Einmal hatte der Angeklagte im Kemnath einen Döner mit einer Blüte gekauft, einmal eine kleine Tankrechnung in Grafenwöhr beglichen. Einen Kumpel aus Kulmain ritt er rein, als er alte Schulden beglich und dieser prompt bei "Aldi" mit dem Falschgeld aufflog. Insgesamt waren im Frühjahr 2018 im Raum Grafenwöhr/Kemnath mindestens sechs falsche 50er in Umlauf, vier konnten dem 30-Jährigen beweisbar zugeordnet werden, unter anderem durch Fingerabdrücke und Überwachungsvideos,
Zur Herkunft des Geldes äußerte sich der 30-Jährige mit keiner Silbe. Windisch konnte nur spekulieren: "Darknet? Von einem Bekannten?" Die falschen Banknoten lagen am Dienstag dem Gericht zur Augenscheinnahme vor: Und auch die Schöffenrichter ließen es sich nicht nehmen, einmal Falschgeld in der Hand zu halten. Fazit: Die Scheine waren kleiner als das Original, fühlten sich etwas "minderwertiger" an. Hätte man sie gegen das Licht gehalten, wäre aufgefallen, dass die Wasserzeichen fehlen.
Staatsanwältin Carina Särve hatte drei Jahre Haft gefordert. Sie hatte keinen Zweifel, dass dem Angeklagten sonnenklar war, dass es sich um Falschgeld handelte. Sie kreidete dem 30-Jährigen vor allem an, dass er im Juli 2018 ungeniert noch einmal mit einem "falschen Fuffzger" loszog, um sich eine Currywurst an einem Würstlstand zu kaufen. Zu diesem Zeitpunkt liefen längst Ermittlungen wegen Geldfälschung gegen ihn - inklusive Wohnungsdurchsuchung. Verteidiger Daniela Kotzbauer plädierte für eine Geldstrafe. Die Beweislage reiche aus ihrer Sicht nicht aus. Zudem hätten sich in der Wohnung des 30-Jährigen keine Beweise zur Herstellung oder Beschaffung des Geldes gefunden: weder Druck-Utensilien, noch Bestelldaten auf Netbook oder Smartphone.













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