Von 2017 bis in den Herbst 2019 versorgte ein 41-jähriger Iraner in Weiden die Szene mit der harten Droge Heroin. Auch einzelne Fälle des Handeltreibens mit Crystal warf ihm Staatsanwalt Sebastian Goldmann am Dienstag vor dem Schöffengericht vor. Gekauft hatte der Ledige das Heroin vorwiegend bei einem Mitbewohner für 60 Euro pro Gramm. Verkauft hatte er es für 100 Euro. Die Gewinnspanne diente hauptsächlich der Finanzierung des eigenen Konsums.
Vor Richter Hubert Windisch gab sich der Arbeiter reuig und gestand alles, bis auf kleine Einschränkungen, die sich als berechtigt herausstellten. Unter den 27 angeklagten Fällen, in denen der Angeklagte mit kleinen Mengen – 0,1 bis 0,7 Gramm – gehandelt hatte, waren auch Mengen von einem ganzen oder fünf Gramm genannt. Diese stellten sich in der Verhandlung jedoch ebenfalls als Zehntel- oder halbes Gramm heraus.
Ins Visier der Kriminalpolizei war der seit fünf Jahren in Weiden Wohnende im Zuge von Ermittlungen gegen einen anderen Iraner gekommen. Dieser hatte das Rauschgift aus Holland, dem Ruhrgebiet und Frankfurt geholt. Mittlerweile ist er hinter Gittern.
Der Angeklagte berichtete, dass er im Iran wegen politischer Aktivitäten verfolgt und gefoltert worden war und in der Haft erstmals mit Heroin in Kontakt gekommen war. Auch nach der Ankunft in Deutschland sei er durch Landsleute und Nachbarn gleich wieder an die Droge gekommen. Jetzt habe er sich davon abgewendet, konsumiere seit drei Monaten nicht mehr und nehme an einem Substitutionsprogramm eines Arztes teil.
Ein Kriminalpolizist berichtete als Zeuge von den Ermittlungen. Eine große Rolle habe dabei ein Handy gespielt, das man über die Mauer der Justizvollzugsanstalt einem Inhaftierten zuwerfen wollte. Die Auswertung desselben und die Chat-Verläufe des Angeklagten hätten wertvolle Hinweise geliefert. Staatsanwalt Goldmann hielt dem 41-Jährigen sein Geständnis zugute, auch dass es sich nur um kleine Mengen des Rauschgifts gehandelt hatte und dass der Mann seit Jahren sozial eingeordnet und arbeitsam lebt.
Rechtsanwältin Dr. Simone Bayer und Rechtsanwalt Rouven Colbatz betonten, dass es sich, trotz der Vielzahl, nicht um schwere Fälle gehandelt habe. Sein Handeln habe auch nicht der Gewinnmaximierung gedient, sondern der Finanzierung des eigenen Konsums. Beide Verteidiger plädierten auf eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Dem entsprachen Richter Windisch und die Schöffen mit einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und zusätzlich 1200 Euro Geldauflage. Zudem wird der Verurteilte einem Bewährungshelfer unterstellt und muss regelmäßig seine Drogenabstinenz nachweisen.















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