Die beiden jungen Männer spielen die Unschuldslämmer. Keiner konnte die Herkunft des Päckchens erklären. "Entsprechende Tests werden aber mindestens einen der beiden Unwissenden schon bald entlarven", erklärt der Weidener Polizeisprecher Mario Schieder. Am Montag gegen 20.30 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion ein Fahrzeug in Weiden. Im Auto sitzen ein 19- und ein 23-jähriger Weidener.
Bei der Kontrolle finden die Beamten urplötzlich (!) neben dem Fahrzeug ein Behältnis mit verbotenen Substanzen. Ja wo kommt denn das her? Keiner der beiden Fahrzeuginsassen konnte sich die Herkunft der verbotenen Substanz erklären.
Die Beamten stellten das Betäubungsmittel sicher. Tests werden in Kürze zeigen, wem denn das „zufällig Gefundene“ gehört. Denjenigen erwartet dann eine Anzeige wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Bei den beiden Verdächtigen gelte der bewährte Grundsatz: „Ignorantia legis non excusat“. Und das bedeutet weiterhin: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", meint Schieder. "Besonders, wenn sie, wie in diesem Fall, nur vorgespielt ist."
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