"Die anhaltend günstige Inzidenzlage im Zusammenhang mit dem Coronavirus erlaubt es der Stadt, eine weitere Erleichterung zu gewähren", heißt es in einer Mitteilung aus dem Weidener Rathaus. "Mit Wirkung zum Mittwoch, 16. Juni, wird die bisher noch an den Mittwoch- und Samstagvormittagen geltende Maskenpflicht innerhalb der Fußgängerzone aufgehoben." Dennoch sollte man die Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt dabei haben. Denn weiterhin gilt die FFP2-Maskenpflicht für Kunden und deren Begleitpersonen während des Einkaufs am Wochenmarkt.
Für die Marktkaufleute und ihr Verkaufspersonal hat sich keine Änderung ergeben. Für sie entfällt die Maskenpflicht wie auch bisher nur dann, wenn im Kassen- und Thekenbereich durch transparente oder sonstige geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
Auch das Alkoholkonsumverbot innerhalb der Fußgängerzone gilt abseits der gastronomisch erlaubten Außenschankflächen weiter. Aufgrund der Nutzungssatzungen bereits seit jeher bestehende Verbote oder Beschränkungen bezüglich des Genusses alkoholischer Getränke im Bereich des ZOB, des Großparkplatzes Naabwiesen sowie den städtischen Grünanlagen und der Außenanlage der Max-Reger-Halle gelten weiterhin.
- Weiden weist neben Tirschenreuth und der Stadt Bayreuth jetzt ebenfalls eine 7-Tages-Inzidenz von 0 auf. Außerhalb Bayerns gibt es im Bundesgebiet nur noch sechs weitere Städte und Landkreise, in denen seit sieben Tagen niemand mehr positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Todesfall aufgrund einer Covid-Erkrankung kam ebenfalls niemand dazu, so dass die Zahl bei 98 bleibt.
- Ebenfalls keine Neuerkrankungen und auch keine Todesfälle sind im Landkreis Neustadt/WN registriert. Die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 10,6. Zehn Personen sind aktuell in diesem Zeitraum neu infiziert worden. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 188.
















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.