Eine Streife wollte einen 54-jährige Frau aus dem östlichen Landkreis Neustadt/WN im Sommer vergangenen Jahres einer Kontrolle unterziehen. Doch die Autofahrerin gab Gas statt anzuhalten. Der Grund dafür stellte sich vor dem Schöffengericht am Donnerstag heraus. Die Frührentnerin hatte seit 2007 keinen Führerschein mehr. Wenige Wochen vor der Kontrolle im Juli war sie mit einem gefälschten polnischen Schein erwischt worden. Obendrein hatte die Landkreisbürgerin eine kernige Portion Methamphetamin im Blut, wie die Polizei später anhand einer Blutentnahme feststellte.
Zeitweise waren an der Verfolgungsjagd vier hochmotorisierte Polizeifahrzeuge beteiligt. Die Flüchtende war in Schlangenlinien mit bis zu 180 Sachen bis nach Weiden gerast. In Höhe Butterhof sollte sie gestoppt werden. Die Frau wendete jedoch abrupt und fuhr –verfolgt von einer Schlange aus Polizeifahrzeugen mit Blaulicht und Sirene - zurück Richtung Leuchtenberg.
Nahe Michldorf bog sie in eine Kreisstraße ab, fuhr auf das Gelände einer Landwirtschaft und konnte schließlich aufgehalten werden. Dabei rammte die 54-Jährige jedoch einen 5er- BMW und einen X 3 der Polizei. Es entstand Schaden von über 32000 Euro.
Für die Amokfahrt beantragte Staatsanwältin Katharina Meyer 16 Monate Freiheitsstrafe. Da die Angeklagte bisher nicht vorbestraft war, könne sie zur Bewährung ausgesetzt werden. Verteidiger Hans-Wolfgang Schnupfhagn wollte eine Verurteilung alleine wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Seine Mandantin habe, nachdem sie sich bei einem Berliner Anwalt im Internet erkundigt hatte, geglaubt, dass sie fahren dürfe. Die Angeklagte glaubte übrigens auch, dass sie „den Prozess wegen des gefälschten polnischen Führerscheins gewonnen“ habe. Tatsächlich war das Verfahren gegen eine Geldzahlung eingestellt worden.
Richter Hubert Windisch und die beiden Schöffen verurteilten die Mutter dreier Kinder zu einem Jahr auf Bewährung plus 1200 Euro, die sie in Raten bezahlen darf.
Das Schöffengericht Weiden
- Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter.
- Voraussetzung hierfür ist, dass die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt.
- Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein Schöffengericht gebildet.
- Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen.















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