Weiden in der Oberpfalz
06.05.2020 - 10:42 Uhr

Justizbetrieb in Weiden auch in der Coronakrise

Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Doch es gibt strenge Regeln.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann
Symbolbild.

Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es auch im Weidener Justizgebäude wichtig, Hygieneregeln und Abstandsgebote einzuhalten und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das teilt das Gericht nun in einer Meldung mit.

Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen oder für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen aufzusuchen. Ladungen muss Folge geleistet werden. Es wird empfohlen, die Ladung bei sich zu führen, um sie vorzeigen zu können. Die Bürger werden gebeten, ihre Anliegen möglichst schriftlich, per Mail oder telefonisch vorzutragen.

Ab 11. Mai 2020 gilt: Beim Betreten des Gebäudes und in den öffentlich zugänglichen Bereichen haben alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die mitgebracht werden muss. Besucher und Verfahrensbeteiligte müssen auch beim Betreten von Dienstzimmern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dienstzimmer können nur nach vorheriger Anmeldung betreten werden.

Bei Betreten des Gebäudes wird Besuchern und Beteiligten bei begründetem Anlass mit einem kontaktlosen Gerät Fieber gemessen. Wer Fieber hat, darf das Gebäude nicht betreten.

Ferner müssen Besucher und Beteiligte eine Selbstauskunft ausfüllen, um aufgrund dieser Angaben erkennbar kranke Personen zurückweisen zu können.

Im Eingangsbereich werden alle gebeten, sich an den Hygienespendern die Hände zu desinfizieren. Im Gebäude ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden Richter, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Auch die Anordnung, eine Maske abzunehmen, liegt in der Entscheidungskompetenz der Richter. Im Sitzungssaal werden von den Vorsitzenden Anordnungen getroffen, um den Mindestabstand einzuhalten. Entscheidungen, welche die Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft der Vorsitzende. Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort wird die Zahl der Zuschauer so beschränkt, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils der Vorsitzende.

 
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