Sie ist Teil des Elternpaares, das 2016 am Amtsgericht verurteilt worden war, weil es den Sohn mit schwersten Verbrühungen in zwei Fällen erst nach Stunden in ärztliche Versorgung gebracht hatte. Das Paar war in erster Instanz zu einer Haftstrafe von je drei Jahren - ohne Bewährung - verurteilt worden. In zweiter Instanz milderte die Berufungskammer am Landgericht im Juni 2017 das Urteil auf Bewährungsstrafen von zwei Jahren ab. Die Verbrühungen des Kindes - bei der ersten Tat ein halbes Jahr, bei der zweiten Tat eineinviertel Jahre alt - waren unter anderem mit "Stolpern mit dem Wasserkocher" erklärt worden.
Jetzt also wieder. Die Staatsanwaltschaft Weiden wirft der 27-Jährigen, die im November 2017 erneut Mutter wurde, vor, auch dieses Kind misshandelt zu haben. Einen Tag vor seinem ersten Geburtstag soll sie dem Mädchen im November 2018 laut Anklage gezielt heißes Teewasser an den Hals gekippt haben. Auslöser soll Überforderung bei der Erziehung gewesen sein. Tatort war die Wohnung in Weiden, in der die Angeklagte mit dem Kindsvater lebt. Das Paar hat vor wenigen Wochen geheiratet. Das Kleinkind erlitt Verbrennungen zweiten Grades auf etwa sechs Prozent der Hautfläche. Die Anklage lautet auf Misshandlung von Schutzbefohlenen - wie schon beim ersten Gerichtsverfahren.
Der Fall hatte damals aus mehreren Gründen für großes Aufsehen gesorgt. Das Paar hatte bei der ersten Tat noch im Landkreis Tirschenreuth gelebt und war 2014 nach Weiden umgezogen. Beide Jugendämter hatten die Familie durchaus im Blick, schickten Familienhelfer und eine Sozialarbeiterin zu Hausbesuchen. Und trotzdem hatten die Verletzungen des Kindes nicht verhindert werden können, weil das Paar geschickt log und trickste. Zur Behandlung der Verbrühungen kutschierten die Eltern den schreienden Sohn jeweils in verschiedene Kliniken nach Regensburg. Ihre Rechnung ging zumindest beim zweiten Mal nicht auf: Den Ärzten fielen Widersprüche in den Aussagen der Eltern auf, die auch nicht zum Verletzungsmuster passten. Die Frau wurde von den Medizinern zudem als extrem launisch und aggressiv erlebt.
Die Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch beginnt am Donnerstag, 14 Uhr, und ist auf drei Verhandlungstage angesetzt.
Artikel über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft 2015
Über das erste Urteil am Amtsgericht Weiden 2016













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