"Wir müssen den Autofahrer als Unfallverursacher führen", erklärt Polizeipressesprecher Mario Schieder dazu am Montag. Warum? An dem Bahnübergang auf der Verbindungsstraße zwischen B 470 und Latsch, an dem sich der Unfall am Sonntag, 10. Februar, ereignete, befindet sich ein Andreaskreuz. "Das ist wie ein Stoppschild zu behandeln", so Schieder, "selbst wenn die Schranke offen gewesen sein sollte".
Dass die Schranke geöffnet war, hatten der 24-jährige Autofahrer aus dem Landkreis Neustadt und eine unbeteiligte Zeugin übereinstimmend ausgesagt. Laut Gutachten gab es an der Schrankenanlage allerdings keinen technischen Defekt. Der Lokführer selbst, der am Sonntag vernommen wurde, konnte dazu keine Angaben machen. "Das Gleis macht vor der Unfallstelle eine langgezogene Kurve", so Schieder. "Dazu kommt der Bewuchs." Der Lokführer habe den Bahnübergang also erst Sekunden vorher wahrnehmen können. Da habe er das Auto gesehen und sich voll darauf konzentriert, nicht auf die Schrankenanlage.
Trotz der eingeschränkten Übersichtlichkeit der Strecke in diesem Bereich habe die Bahn ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt, betont Schieder. "Da gibt es einfach physikalische Grenzen." Es gehe nicht nur um Büsche oder Bäume, in manchen Bereichen müssten dafür sogar Häuser abgerissen werden.
Wie gesagt: Ein technischer Defekt ließ sich an der Schrankenanlage nicht nachweisen. Allerdings ist die Anlage mit einer älteren Technik ausgestattet. Auch deshalb ließen sich die technischen Voraussetzungen zum Unfallzeitpunkt nicht zu 100 Prozent nachvollziehen. "Wir werden uns deshalb mit der Bundespolizei und mit der Bahn zusammensetzen und die Problematik ansprechen." Eventuell könnte die Technik erneuert werden. Denn letztlich hatte der Autofahrer unglaubliches Glück, dass er mit leichten Verletzungen davon kam. Schieder: "In diesem Fall entschieden wohl Millisekunden über Leben und Tod des 24-Jährigen."
Die letztliche "Würdigung der einzelnen Fehlverhalten" liege nun in den Händen der Staatsanwaltschaft.

















Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.