Klingt nicht nach einem Blockbuster, wenn die Polizei Weiden in einem Verbrauchermarkt an der Dr.-Pfleger-Straße eine sogenannte gefahrenabwehrende Personenkontrolle durchführt. Trotzdem fanden das zwei Männer am Freitag, 16. Oktober, um 15.40 Uhr in Weiden derart interessant, dass sie mit ihren Handys zu filmen begannen. Die Beamten forderten sie mehrfach auf, das zu lassen. "Doch die beiden stellten das Filmen nicht ein", heißt es im Polizeibericht. Also standen die beiden Männer nach Abschluss der Kontrolle plötzlich im Mittelpunkt. Einer hatte sich bereits entfernt. Dem anderen, einem 39-Jährigen, nahmen die Polizisten das Smartphone ab. "Es wurde als Beweismittel sichergestellt." Der Mann müsse sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Strafgesetz, nämlich der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, zu verantworten.
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Wobei besagter Paragraph nur außerhalb der Öffentlichkeit gilt, sprich, er greift, wenn heimlich Mitschnitte gemacht werden und die Vertraulichkeit missbraucht wird, das scheint mir hier aber etwas an den Haaren herbeigezogen zu sein.
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