Weiden. (ca) Das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil gegen einen Weidener Mediziner teilweise aufgehoben. Der 50-Jährige war am Landgericht Magdeburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu 2 Jahren 9 Monaten Haft verurteilt worden. Zusätzlich erfolgte eine Verurteilung wegen des "Bezugs kinderpornographischer Schriften mittels Telemedium". Verteidiger Rouven Colbatz hatte dagegen Revision eingelegt.
Nach Ansicht des OLG ist letzterer Tatbestand nicht erfüllt. Nach dieser Vorschrift mache sich nur strafbar, wer Kinderpornographie beziehe, um sie weiterzuverbreiten. Im Fall des Weideners liege Eigenkonsum vor. Der Arzt hatte via Skype dem Missbrauch zugesehen. Folge der aktuellen Entscheidung: Der Fall wird noch einmal am Landgericht Magdeburg verhandelt. Dabei wird - was das Skype-Delikt anbelangt - erneut in die Beweisaufnahme eingestiegen.













Stellt euch mal vor, was in den seinen kranken Kopf vorgeht, wenn er ein Kind behandelt.
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