Weiden in der Oberpfalz
20.09.2024 - 09:56 Uhr

Mitarbeiter bestiehlt Technologie-Firma: Schöffengericht Weiden verhängt Bewährungsstrafe

Für den Diebstahl von Wolfram-Spänen und -Zuschnitten im Wert von 113.000 Euro wird ein IT-Techniker zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Der geständige Täter hatte seinem Arbeitgeber erheblichen finanziellen Schaden zugefügt.

Das Schöffengericht Weiden verurteilt einen Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN zu einer Bewährungsstrafe, Der Mitarbeiter einer Technologie-Firma hat seinen Arbeitgeber bestohlen. Bild: Britta Pedersen
Das Schöffengericht Weiden verurteilt einen Mann aus dem Landkreis Neustadt/WN zu einer Bewährungsstrafe, Der Mitarbeiter einer Technologie-Firma hat seinen Arbeitgeber bestohlen.

Das Schöffengericht Weiden unter Vorsitz von Richter Hans-Jürgen Schnappauf verurteilte einen 59-Jährigen aus dem westlichen Landkreis Neustadt/WN zu zwei Jahren auf Bewährung. Staatsanwalt Thomas Wosch hatte dem ledigen Mann vorgeworfen, von 2020 bis 2023 Wolfram-Späne und -Zuschnitte von seinem Arbeitgeber entwendet zu haben. Die Technologie-Firma verkaufte den Schrott üblicherweise an einen Rohstoffhändler zur Verwertung. Der IT-Techniker habe diese Verkäufe jedoch auf eigene Rechnung abgewickelt und so den Betrieb um 113.000 Euro geschädigt. Wosch warf dem Angeklagten 15 Diebstähle vor.

Der in der Türkei geborene Mann ließ über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Matthias Haberl, ein vollständiges Geständnis ablegen. Lediglich der genannte Gesamtbetrag sei etwas geringer, sagte er. Seiner persönlichen Erklärung, er sei „in die Sache hineingerutscht“, entgegnete der Anklagevertreter mit der Feststellung, dass es sich um ein „hoch organisiertes, planmäßiges Vorgehen“ gehandelt habe. Ein Kriminalhauptkommissar der Inspektion Weiden berichtete als Zeuge, dass man den Mann nach Hinweisen observiert und ihn an einem Sonntagvormittag beim Beladen seines Autos erwischt habe.

Staatsanwalt Wosch hielt dem Angeklagten zugute, dass dieser der Firma bereits 113.000 Euro für das gestohlene Material zurückgezahlt habe. Außerdem sei der Mann bisher unbescholten und stehe bereits in einem neuen Arbeitsverhältnis in Weiden. Wosch forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Richter Schnappauf und die beiden Schöffen zeigten sich etwas gnädiger. Sie würdigten das Geständnis und die teilweise Wiedergutmachung des Schadens und verhängten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

 
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