Weiden in der Oberpfalz
19.09.2018 - 18:04 Uhr

Nachbarn vor Gericht: Zoff um Zufahrt

40 Jahre darf die Zufahrt über das Grundstück des Nachbarn genutzt werden - dann kommt es zum Streit, der tolle Blüten treibt.

Vor Gericht sehen sich zwei Nachbarn aus Wiesau wieder. Sie streiten um die Nutzung eines Zufahrtsweges, der die einzige Möglichkeit bietet, das Hinterhaus zu erreichen. Bild: Matthias Hiekel, dpa
Vor Gericht sehen sich zwei Nachbarn aus Wiesau wieder. Sie streiten um die Nutzung eines Zufahrtsweges, der die einzige Möglichkeit bietet, das Hinterhaus zu erreichen.

Weiden/Wiesau. (ca) "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt." Sagt Wilhelm Tell in Schillers Drama. Das gilt heute noch. Josef Hartwig, Richter am Landgericht Weiden, erinnert am Dienstag mehrfach daran, dass die streitenden Parteien weiterhin nebeneinander leben müssen: "Es geht doch auch um ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn."

Folgender Fall stand zur Diskussion vor der Zivilkammer: Das Wohnhaus eines Ehepaars in Wiesau liegt an der Straße. Auf dem Grundstück dahinter, in zweiter Reihe, hatte in den 70ern der Schwager sein Haus gebaut. Die etwa 50 Meter lange Zufahrt ist nur über das vordere Grundstück möglich. Es gibt keine andere Möglichkeit, rundum liegen Felder. Die Verwandten ließen 1973 das Fahrtrecht im Grundbuch eintragen. Der Weg war anfangs geschottert, wurde dann asphaltiert und auf gemeinsame Kasse saniert. Das ging 40 Jahre gut. Dann nicht mehr.

2013 verkaufte der Schwager sein Haus an ein Paar um die 40. Es erwarb das Haus - natürlich - in der Annahme, dass die Zufahrt geregelt ist. Besonders gut versteht man sich nicht mit dem älteren Ehepaar aus dem Vorderhaus, dazu bedurfte es am Dienstag keiner großen Analyse. Die Fetzen flogen auch vor Gericht: Die neu zugezogene Frau komme mit ihrem Wagen regelmäßig von dem drei Meter breiten Asphaltweg ab und fahre ins Gras. Das führe zu Verschmutzungen. Die Seniorin beschwert sich: "Ich stelle mich nicht den ganzen Tag hin und kehre." Sie und ihr Mann forderten "Unterlassung". Zu schnell fahre die Neue auch noch. Erst jüngst habe sie der Nachbarin hinterhergerufen: "Das ist hier keine Autobahn!" Eine Antwort habe sie nicht bekommen. "Man kann ja nicht mehr reden mit ihnen. Alles nur noch schriftlich."

Das wundert nicht wirklich. 2017 hatten die Besitzer des Vorderhauses bei einer Vermessung in anderer Sache zufällig erfahren, dass der Asphaltweg gar nicht auf der im Grundbuch vereinbarten Trasse verläuft. Die korrekte Trasse würde direkt an der Grundstücksgrenze zum nächsten Nachbarn liegen. Gemerkt hat das seit 1973 keiner. "Ein Weg, der 40 Jahre benutzt wird, soll plötzlich nicht mehr benutzt werden", fasst Richter Hartwig stirnrunzelnd zusammen. "Reine Schikane", sagt der Anwalt der Neubesitzer. "Wegen ein paar Dreckbatzen."

Was nun? Die Vorderhaus-Bewohner fordern eine Verlegung des Weges auf Kosten der Neubesitzer. Diese zweifeln an, ob das überhaupt geht: Dazu müssten der Zaun und Bäume des nächsten Nachbarn abgerissen werden. Dessen Grundstück liegt zudem ein ordentliches Stück tiefer. Ganz abgesehen davon: Wenn der Weg plötzlich um drei Meter verlegt wird, endet er nicht mehr an der Garage des Hinterhauses. Es müsste ein "Schlenk" geteert werden: "Ich kann doch mein Auto nicht rübertragen." Alles in allem würden die Kosten weit über 35000 Euro hinausgehen.

Die Neubesitzer treten deshalb als Kläger auf: Sie fordern Notwegerecht. Mühsamst bringt Richter Hartwig die Parteien zu einem Vergleich. Mit der Zufahrt bleibt alles beim Alten. Die Besitzer des Hinterhauses zahlen 750 Euro an die Nachbarn an der Straße. Diese ändern im Gegenzug den Grundbucheintrag auf die tatsächliche Trasse. Der Vorbesitzer legt noch 1250 Euro drauf, nur damit Ruhe einkehrt. Er wird von seinem Schwager vor Gericht gesiezt.

Eine Anekdote am Rande zeigt, wie blank die Nerven liegen. Das Paar will inzwischen verkaufen und schaltete eine Kleinanzeige, die der Anwalt der Senioren empört vorlegt: In der Annonce wird das Haus als "geeignet als Clubhaus für Vereine oder Wohngemeinschaften ohne großes Budget" angepriesen, "gleich welcher politischer Coleur".

 
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