Ab diesen Donnerstag, 25. Februar, gibt es in Weiden an allen Tagen der Woche ganztags die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Auch für Radfahrer. Dies teilt die Stadt am Mittwochnachmittag mit Hinweis auf die neueste Allgemeinverfügung mit. Weiter heißt es: "Das Abnehmen der Maske in der Fußgängerzone ist nicht gestattet." Das macht etwa das Eisessen unterwegs in der Fußgängerzone unmöglich. Zuletzt taten viele Menschen genau das noch am vergangenen sonnigen Sonntag.
Wochenmarkt nur mit FFP2-Maske
In der Allgemeinverfügung heißt es weiter, dieser Mund-Nasen-Schutz genügt nicht, wenn der Wochenmarkt mittwochs und samstags besucht wird. Hier bestehe für Kundinnen und Kunden die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, wie es zwischenzeitlich etwa auch beim Einkauf im Einzelhandel die Regel ist.
Mund-Nasen-Schutz auch auf dem Spielplatz
Auch für den Besuch eines öffentlichen Spielplatzes in Weiden braucht es ab sofort einen Mund-Nasen-Schutz. Würden diese Spielplätze doch nun wieder verstärkt genutzt, erklärt die Stadt ihre Entscheidung. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Kinder unter sechs Jahren.
Als Grund für die neuen Maßnahmen nennt die Stadt den Anstieg der Corona-Infektionszahlen in Weiden entgegen dem landesweiten Trend. Am Mittwoch lag die 7-Tage-Inzidenz in Weiden laut Robert-Koch-Institut bei 255, der dritthöchste Wert deutschlandweit.
Wann wird die Maskenpflicht in der Weidener Innenstadt wieder aufgehoben?
Gibt es dafür schon einen Exit-Plan?
#FragefüreinenFreund
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