Panama-Papers, Cambridge-Analytica, Datenleck bei der NSA. In allen drei Fällen haben Whistleblower Firmen- oder Behördengeheimnisse in der Öffentlichkeit ausgeplaudert, um etwa Korruption und Spionage aufzudecken. Die EU hat vermutlich nun von Edward Snowden und seinen Kollegen gelernt: Ein neues Gesetz soll diese Hinweisgeber schützen. Doch das allein reicht noch nicht aus, um Menschen zu ermuntern, illegale Machenschaften aufzudecken.
Whistleblower, also Tippgeber, die bewusst begangene Fehler anprangern, sollen vom Arbeitgeber nicht durch Kündigung oder Repressalien dafür bestraft werden können. Aber wer kann noch bei dem Arbeitnehmer beschäftigt sein, dessen Geheimnis er einer Meldestelle oder den Medien anvertraut? Nicht nur aus Sicht der Chefs wird das schwierig sein. Denn wer eine solche Moralvorstellung hat und den Mut dazu aufbringt, – anonym oder nicht – einen Skandal zu melden, dessen Arbeitsleistung wird für diese Firma eher schwinden.
Das Ziel der EU sollte aber sein, dass wirklich jeder, der von unlauteren Geschäften erfährt, diese melden kann – egal, ob dieser genügend Rücklagen gebildet hat oder im Zweifelsfall der Partner die Familie alleine finanzieren kann. Die EU sollte also noch einen Schritt weitergehen – und für Whistleblower zum Beispiel einen Fonds einrichten, aus dem sie Geld erhalten, bis sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.