(rns) Was wird auf Facebook und in anderen Foren im Internet oft für Blödsinn gepostet. Und: Wer 593 "Freunde" hat, kann sich sicher sein, dass einer davon ein "Judas" ist. Schnell kann aus einer "Mücke" ein "Elefant" gemacht werden. Dies alles war bei einer Verhandlung vor der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts am Dienstag zu hören.
Auch Rechtsanwalt Jörg Meringers (Hof) Kommentar ist nicht von der Hand zu weisen: "Wenn wir jeden strafen wollen, der im Internet einen Blödsinn macht, kämen wir nicht mehr nach!"
Zunächst Geldstrafe
Ein 28-Jähriger hatte auf einer fremden Facebook-Seite den Satz eines flüchtig Bekannten kommentiert. Dieser hatte beklagt, dass Asylanten - "jeder mit einem Sixpack Bier" - auf der Straße rumlungern würden und, wenn ein Deutscher käme, nicht zur Seite gehen würden. Man "müsste einen Kinderwagen voll Sprengstoff hinschieben und wegsprengen, das ganze Volk", hatte der Mann geschrieben. Daraufhin hatte der Stahlbetonbauer geschrieben: "Ja, das wäre 'ne Lösung. Nur schade um den Kinderwagen". Das Amtsgericht Tirschenreuth ahndete dies als "Volksverhetzung" und brummte dem Ledigen 1500 Euro Geldstrafe auf. Dagegen zog er mit Hilfe seines Verteidigers Meringer in die Berufung.
Eine "unbedachte, lustig gemeinte" Äußerung sei es gewesen, keinesfalls ernst zu nehmen, sagte Rechtsanwalt Meringer. Ein Tränen lachender Smiley am Schluss der Nachricht bezeuge dies. Das Emoji "Tränen lachender Smiley" bedeute, dass man sich vor Lachen nicht mehr halten kann. Daraufhin Richter Josef Weitensteiner, etwas ungehalten, zum Angeklagten: "Finden Sie so etwas wirklich lustig?". Mitnichten, stellte der in Tirschenreuth Geborene richtig. Es tue ihm aufrichtig leid. Er sei "mit der Situation der hier lebenden Ausländer nicht einverstanden", aber er sei politisch nicht engagiert. In seiner Stammkneipe hätten Ausländer allerdings Hausverbot.
Geständig
Ein Kripo-Beamter berichtete, dass die Ermittlungen durch eine anonyme Anzeige, aus dem Kreis der 593 "Freunde" des Inhabers der Facebook-Seite ins Rollen gekommen seien. Der Beschuldigte und sein Bekannter seien bereits bei der ersten Anhörung geständig gewesen.
Die Frage, ob die Äußerung des Angeklagten in der "Öffentlichkeit" geschah oder ob sie "nur" von den knapp 600 "Freunden" gelesen werden konnte, wird die Juristen noch einen Verhandlungstag beschäftigen. Richter Weitensteiner bemühte in einer längeren Pause schon juristische Datenbanken dazu.
Staatsanwältin Katrin Gaida, die eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit kategorisch abgelehnt hatte, muss bis zum 20. August klären, wie viele Menschen den unsäglichen Kommentar gelesen haben. Außerdem werden die beiden anderen Beteiligten an der Sache und ein Spezialist zum Thema "soziale Medien" geladen.












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