Weiden in der Oberpfalz
01.10.2018 - 12:16 Uhr

Patienten haben die Wahl

Plötzlich tritt am Freitagnachmittag Vorhofflimmern auf. Oder jemand knickt bei der Gartenarbeit um und bricht sich den Knöchel. Dann ist statt Wochenendausflug wahrscheinlich ein Klinikaufenthalt angesagt.

Ab in die Urne. Wer bettlägrig ist, kann einen Angehörigen zur Briefwahl schicken. Bild: Schönberger
Ab in die Urne. Wer bettlägrig ist, kann einen Angehörigen zur Briefwahl schicken.

Aber was ist, wenn so etwas ausgerechnet am Tag der Landtagswahl oder kurz zuvor passiert und der Patient nicht ins Wahllokal kommen kann?

Solange ein stationärer Aufenthalt geplant ist, gilt für alle: Briefwahlunterlagen sind im Rathaus des Wohnorts bis Freitag, 12. Oktober, 15 Uhr erhältlich. Die kann auch ein Angehöriger mit Vollmacht abholen. Ist jemand allerdings in einem Haus der Kliniken Nordoberpfalz AG unvorhergesehen ans Bett gefesselt, kann seine Vertrauensperson mit einer Vollmacht, die auf der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden ist, auch am Wahlsonntag bis 15 Uhr die Unterlagen abholen, dem Patienten ins Krankenhaus bringen und bis 18 Uhr im Rathaus wieder abgeben. Noch besser ist es, wenn er gleich eine Bestätigung des Klinikums dabei hat.

Bei Fragen helfen die Stationsleitung oder die Patientenaufnahme weiter. Ist der Aufenthalt länger geplant, kann der Kranke bei der Patientenaufnahme auch bis zum Freitagnachmittag vor dem Wahlsonntag seine Briefwahlunterlagen dort abgeben. Ganz ähnlich läuft es im Klinikum St. Marien in Amberg. Bei den Barmherzigen Brüdern in Regensburg ist das Prozedere identisch. Der einzige Unterschied: Es reicht, wenn die Briefwahlentscheidung bis Sonntag, 18 Uhr, im Briefkasten im Neuen oder im Alten Rathaus liegt. Beide werden kurz drauf geleert.

Im Klinikum Nürnberg-Nord wurden am 1. Oktober Briefwahlanträge mit dem Abendessen-Tablett an alle Patienten verteilt. Nicht benötigte Vordrucke sammelt das Pflegepersonal für später aufgenommene Patienten ein. Die ausgefüllten Anträge werden per Fax an das Wahlamt übermittelt. Die beantragten Briefwahlunterlagen werden vom Wahlamt direkt an die vom Patienten angegebene Anschrift gesandt. Der vom Patienten unterschriebene Wahlschein und die zugeklebten Stimmzettel werden im Rückumschlag ans Wahlamt weitergeleitet. Spätester Termin hierfür ist der 11. Oktober.

Keines der befragten Krankenhäuser macht jedoch Erhebungen, wie oft die Briefwahl in Anspruch genommen wird. Der Fall, dass die Entscheidung dazu erst am Wahlsonntag fällt, ist jedoch selten. "Zuletzt hatten wir das zwei- oder dreimal", sagt Verena Uschold vom Klinikum St. Marien in Amberg.

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