Vier Wochen dauert die Ausgangsbeschränkung in Bayern schon an. Viele Bereiche des öffentlichen Lebens sind zum Erliegen gekommen. Nur zum Einkaufen, Frischluftschnappen oder für einen Arztbesuch darf das Haus verlassen werden. Doch was ist mit einer Behandlung beim Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder beim Podologen?
Ärzte und Patienten informieren
Maximilian Pfaffenzeller ist Physiotherapeut aus Weiden. Täglich erhält er viele Anrufe seiner Patienten, die Termine absagen oder gleich gar nicht erschienen. Aber auch Ärzte riefen häufig an, um zu klären, ob sie überhaupt Rezepte für eine Behandlung ausstellen dürfen. "Da war für mich klar, dass sich die Praxen in Weiden zusammenschließen und Patienten und Ärzte informieren müssen", sagt Pfaffenzeller. Kurzerhand wurde eine Whatsapp-Gruppe mit zahlreichen Physiotherapiepraxen ins Leben gerufen. Zusammen haben sie ein Dokument mit Informationen verfasst und an Ärzte in Weiden verschickt.
"Auch nach einem Monat ist die Unsicherheit bei den Patienten noch groß", meint Pfaffenzeller. Einige sagen kurzfristig ab, andere erscheinen überhaupt nicht zum Termin. Das mache das Arbeiten schwierig.
Pfaffenzeller weist eindringlich darauf hin, dass "zahlreiche Praxen für medizinisch notwendige Behandlungen geöffnet haben". Sobald ein Patient ein ärztlich angeordnetes Rezept erhält, ist eine Behandlung notwendig. Termine können vereinbart und sollen wahrgenommen werden. Das gelte auch nach einer Operation.
In der Praxis selbst werden umfangreiche Schutzmaßnahmen und verstärkte Hygienemaßnahmen durchgeführt. Patienten, die sich krank fühlen oder möglicherweise Kontakt zu einer erkrankten Person hatten, sollten ihre Termine telefonisch verschieben.
Unterschiede in der Fußpflege
Podologin Susanne Schallmo aus Schnaittenbach hat ähnliche Erfahrungen gemacht wie Physiotherapeut Pfaffenzeller. Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß hat, beschäftigt sich die Podologie mit der medizinischen Fußbehandlung - mit hohen Hygienestandards. Bereits begonnene, aber auch neue verordnete Behandlungen sind erlaubt.













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