Vier Mal verurteilte das Weidener Amtsgericht einen 37-Jährigen wegen kleiner Mengen Rauschgift zu Geldstrafen. Das letzte Mal gab es von Strafrichterin Carina Särve wegen des Besitzes und Handelns mit Marihuana dreieinhalb Monaten auf Bewährung. Diesmal stand er vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch, weil er mindestens 18 Mal Kleinmengen Marihuana an einen 30-Jährigen verkauft hatte. Die größte Menge, 13 Gramm, hatte der Ledige im Mai 2019 an den arbeitslosen Grafenwöhrer in der Weidener Innenstadt verkauft und war dabei von einer Polizeistreife beobachtet worden.
In der Verhandlung gab sich der Vater von sieben Kindern – sechs leben in den USA – reuig und geständig. Er habe nur sehr wenig Gewinn mit dem Rauschgift-Verkauf gemacht. Es habe gerade gereicht, um seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Von 6000 Euro, die er in Deutschland bisher als Geldstrafen auferlegt bekommen habe, habe er 4000 schon bezahlt, berichtete der Angeklagte.
Staatsanwalt Sebastian Goldmann würdigte das freimütige Geständnis als „wertvoll“. Die eigene Abhängigkeit habe den Angeklagten zu den Taten bewegt. Goldmann forderte 22 Monate Freiheitsstrafe, die unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Rechtsanwalt Martin Stohldreier (Weiherhammer) wies darauf hin, dass sein Mandant immer gearbeitet hatte und jetzt völlig drogenfrei lebe. Es liege kein gewerbsmäßiges Handeln vor. Der Verteidiger hielt 18 Monate auf Bewährung für ausreichend.
Unter Einbeziehung der letzten Verurteilung verurteilten Windisch und die beiden Schöffen den Mann zu den von Stohldreier geforderten eineinhalb Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zwei Jahre lang bekommt er einen Bewährungshelfer. 1000 Euro muss er an die Staatskasse bezahlen und 1375 Euro Gewinn aus den Geschäften werden eingezogen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.