Weiden in der Oberpfalz
02.02.2021 - 16:00 Uhr

Prozess: Brüder vermöbeln 23-Jährigen

Zu einer üblen Schlägerei kam es im September 2019 vor einem Pilspub in der Weidener Christian-Seltmann-Straße. Nun standen die angeklagten Brüder vor Gericht.

Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Symbolbild: David-Wolfgang Ebener
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand.

Zwei Brüder, 25 und 29, vereinbarten, dass sie einem ungeliebten 23-Jährigen eine Abreibung verpassen wollten. Am Dienstag standen sie vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch.

Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Haupttäter der Jüngere der Brüder gewesen sein soll. Mit der Faust geschlagen haben soll den Mann aus einer Weidener Vorstadt zwar der Ältere, mit Füßen ins Gesicht getreten hatte ihn aber wohl der Jüngere. Dies ergaben Zeugenaussagen von jungen Frauen und den Betreibern der Gaststätte. Der Ehemann der Wirtin hatte sich beim Versuch zu schlichten einen Kopfstoß des 25-Jährigen eingefangen. Seine Nase war gebrochen und er musste sich am nächsten Tag ins Klinikum begeben.

Das Opfer des Brüderpaars wurde mit Kiefer- und Jochbeinbruch, auf Veranlassung der Polizei, durch das Rote Kreuz ins Klinikum gebracht. Die Beamten waren binnen Minuten mit einem Großaufgebot vor Ort gewesen und hatten, angesichts einer großen Zahl alkoholisierter Menschen, Mühe gehabt, Ordnung in die chaotische Lage zu bringen.

Für den 25-Jährigen beantragte Staatsanwalt Christoph May eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Er hatte eindeutig die meisten Verletzungen des Opfers zu verantworten. Erschwerend kam sein Strafregister hinzu. Sieben Vorstrafen zählt dieses auf, darunter Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, Betrug und Körperverletzung. Zuletzt hatte der Weidener fast zwei Jahre absitzen müssen.

Für den nicht vorbestraften 29- Jährigen plädierte May auf neun Monate, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Rechtsanwalt Rouven Colbatz wies auf die Erinnerungslücken bei allen Zeugen hin, so dass seinem Mandanten die Tritte gegen den Kopf des Geschädigten nicht zugerechnet werden könnten. Zudem sah Colbatz seinen Mandanten auf einem guten Weg. Dieser habe seit knapp eineinhalb Jahren – seit kurz nach dem angeklagten Vorfall – einen gut bezahlten Job. Deshalb könne seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Rechtsanwalt Matthias Haberl, der den Älteren der Angeklagten vertrat, hätte sechs Monate auf Bewährung für dessen geringen Tatbeitrag für angemessen erachtet.

Richter Windisch und die Schöffen verurteilten diesen zu fünf Monaten auf Bewährung, legten dem als Lagerist Arbeitenden aber auf, dem Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Den vorbestraften Haupttäter verurteilten sie zu 21 Monaten „ohne“.

Weiden in der Oberpfalz01.02.2021
 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.