Eineinviertel Jahr Freiheitsstrafe verhängten Richter Hubert Windisch und zwei Schöffinnen für brutale Schläge eines 33-Jährigen. Er hatte am Faschingssonntag vergangenen Jahres einen Mann vor einem Wohnblock einer Umlandgemeinde Weidens mit einem Teleskop-Schlagstock gegen die Stirn geprügelt.
Zudem hatte der Arbeitslose den Industriemeister bei einer anschließenden Rangelei mit schmerzhaften Hieben der zusammengeklappten Schlagwaffe am Bauch verletzt. Die blutende Wunde am Kopf musste später mit sieben Stichen genäht werden.
Die Auseinandersetzung um etwa 20 Uhr des 23. Februar 2020. Den Schlagstock hatten zahlreiche Anwohner des Häuserblocks trotz der Dunkelheit gesehen, den Schlag selbst jedoch nicht. Der Angeklagte behauptete in der Verhandlung vor dem Schöffengericht, dass er nur eine Taschenlampe dabei gehabt habe, als er zu einem Freund, mit dem er Sperrmüllsammeln gehen wollte, nach oben gerufen habe. Der Nachbar habe daraufhin aus seinem Fenster geschrien: „Schrei nicht so rum! Verpiss dich!“
Als er dann herunter gekommen war, habe er unvermittelt einen Hieb gegen den Kopf ab bekommen, sagte der körperlich weit überlegene Mann im Zeugenstand, der den Angreifer anschließend zu Boden gebracht hatte. Hier habe er dann noch einige heftige Schläge gegen den Bauch abbekommen.
Die Vorstrafenliste des Angeklagten zeige, dass dieser erhebliches Aggressionspotenzial in sich trage, bemerkte Staatsanwältin Vera Höcht. Zwölfmal, einige Male davon wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzungsdelikte, ist er vorgeahndet. Höcht forderte eineinhalb Jahre, die wegen der zahlreichen Vorstrafen und einer ungünstigen Sozialprognose nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Rechtsanwalt Oliver Mattes äußerte Zweifel am geschilderten Ablauf des Geschehens. Keiner der Zeugen habe den angeblichen Schlag gesehen. Bei der Polizei habe der Geschädigte den Vorfall anders geschildert als im Prozess. Ein Schlag „mit einem gefährlichen Werkzeug“ – die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen „gefährlicher Körperverletzung“ – sei also nicht nachweisbar, so Verteidiger Mattes. Er plädierte auf eine Verurteilung wegen "einfacher" Körperverletzung, für die sechs bis zwölf Monate auf Bewährung zu verhängen seien.
„Keine Zweifel“ hatten dagegen Richter Windisch und die Schöffinnen, dass ein Schlagstock eingesetzt worden war. Auch dass der Angeklagte eine Therapie gegen seine Opiatabhängigkeit machen will, rechtfertige keine Aussetzung der Strafe zur Bewährung.
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