Ein 40-Jähriger und eine 36-Jährige ließen sich in einem Schmuckgeschäft in der Weidener Innenstadt teure Armbanduhren zeigen. Immer wenn die Verkäuferin abgelenkt war, verschwanden die Uhren im von der Frau mitgebrachten Papp-Kaffeebecher. Vier „Junghans“-Uhren, die 545 bis 955 Euro gekostet hätten, fehlten bei der zwei Tage danach durchgeführten Inventur. Allerdings hatte die Videokamera im Geschäft den Diebstahl aufgenommen. Dadurch kam die Polizei auf die Spur des Ehepaars. Bei einer am selben Tag durchgeführten Wohnungsdurchsuchung am Hammerweg fanden die Beamten eine der gestohlenen Uhren. In der Verhandlung vor Richter Hubert Windisch am Weidener Amtsgericht gestanden die beiden Hartz-IV-Bezieher nun, je eine Uhr geklaut zu haben.
Der 36-Jährigen warf Staatsanwalt Christoph May zudem den Besitz eines illegalen Elektro-Schockers vor. Ihr Sohn war damit am ZOB erwischt worden. In der Verhandlung gestand allerdings der Mann, dass es sein Gerät gewesen sei. Als Grund für den Diebstahl im Schmuckgeschäft gab das Paar an, wegen Rauschgiftsucht dringend Geld gebraucht zu haben.
Dazu passte, dass der 40-Jährige außerdem zusätzlich wegen Ladendiebstahls angeklagt ist. Einen Monat nach dem Klau im Schmuckgeschäft ließ er einen Einkaufswagen voller Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände aus einem E-Center mitgehen, wurde aber vom Hausdetektiv erwischt.
Das Ehepaar mit zusammen fünf Kindern aus mehreren Beziehungen ist 7, beziehungsweise 15 Mal vorbestraft. Die Frau wegen Rauschgift, Körperverletzung, Betrugs und Urkundenfälschung, ihr Ehemann unter anderem wegen Raubes, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Hehlerei und Rauschgift. Da Richter Windisch noch die Akten aus einer Verurteilung am Montag beiziehen muss, vertagte er die Verhandlung. Sie wird am 9. Februar um 14 Uhr fortgesetzt.
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