Weiden in der Oberpfalz
26.01.2021 - 14:56 Uhr

Prozess in Weiden: Schadensersatz für Fenstersturz

Einen dringenden Appell, sich zu vergleichen, richtete Richter Thomas Hys an alle drei Parteien, die am Dienstag vor der Zivilkammer des Landgerichts Weiden stritten. Es ging um den Fenstersturz einer 39-Jährigen.

Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Symbolbild: Arne Dedert
Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia.

150.000 Euro fordert ein 39-Jähriger von einem Hausbesitzer und den Mietern, die in dessen Haus im Altlandkreis Vohenstrauß wohnen. Im November 2018, nach einem feucht-fröhlichen Fußballabend hatte das Ehepaar dem stark alkoholisierten Handwerker angeboten, bei ihm zu übernachten. Morgens um 3 Uhr öffnete der Mann die Fenstertür im Wohnzimmer – und stürzte fünf Meter aus dem ersten Stock nach unten. Er verletzte sich schwer, musste längere Zeit im Rollstuhl sitzen und kann seinen Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben. Da keinerlei Absicherungen, die nach dem Bayerischen Baugesetz vorgeschrieben gewesen wären, vorhanden gewesen waren, ließ der Geschädigte durch Rechtsanwalt Erwin Hollmann (Tännesberg) Schadensersatzansprüche geltend machen.

Rechtsanwalt Dr. Burkhardt Schulze, der nun vor dem Weidener Landgericht die beklagten Mieter vertrat, sprach von einem hohen Mitverschulden des Klägers. Das Ehepaar hatte schon lange Zeit in der Wohnung gelebt. Ihnen habe ein absperrbares Fenster stets ausreichend erschienen. Auch ein kleines Gitter außen am Fenster hätte unter Umständen den Absturz nicht verhindert. Schulze wollte das Mitverschulden des Betrunkenen hoch angesetzt sehen. Da dieses Mitverschulden vom Oberlandesgericht eventuell höher angesetzt werden könnte und die rechtliche Beurteilung schwierig sei, andererseits aber der Kläger lange Jahre, vielleicht sogar Zeit seines Lebens, schwer beeinträchtigt sein wird, schlug Richter Hys einen Einmal-Betrag von 70.000 Euro als Abfindung vor.

Rechtsanwalt Hollmann erklärte, dass man zu einer Einigung grundsätzlich bereit sei. Jedoch müsse die Summe schon sechsstellig sein, da sein Mandant erheblichen Schaden davon getragen habe und die Beklagten über Jahre ihre Pflicht vernachlässigt hätten. Schulze und Rechtsanwalt Stefan Wolf (Nürnberg) als Vertreter der beklagten Parteien sagten, dass sie von der Versicherung Weisung hätten, auf keinen Vergleich einzugehen. Nun haben sie zwei Wochen Zeit, Hys' Vorschlag mit den Versicherungen zu besprechen.

Weiden in der Oberpfalz20.01.2021
 
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