Die Verteidigerin des Mannes beantragte ebenfalls, maximal ein Jahr zur Bewährung auszusetzen. Richter Hubert Windisch verurteilte den Ledigen zu eineinviertel Jahren auf Bewährung.
Der Hartz-IV-Empfänger hatte von 5. bis 12. April täglich eine Kleinmenge Heroin von einem zwischenzeitlich zu dreieinhalb Jahren verurteilten iranischen Dealer gekauft. Über Rechtsanwältin Judith Arnstein (Coburg) gestand der Ledige alles freimütig. Mittlerweile habe er sich freiwillig zur Therapie in ein Bezirksklinikum begeben. Auch Arbeit habe er nach der demnächst folgenden Entlassung in Aussicht.
Weiter war dem Angeklagten zur Last gelegt, im März vergangenen Jahres auf dem Bahnhofsvorplatz von einem Zivilfahrzeug der Polizei das Kennzeichen abgerissen und mitgenommen zu haben. Überführt und festgenommen worden war er von einem pensionierten Polizeibeamten, als er in der Innenstadt an anderen Fahrzeugen herum manipulierte. Bei seiner Festnahme hatte der gelernte Bäcker auch Crystal in der Hosentasche gehabt.
Unisono anerkannten Staatsanwalt Goldmann, Rechtsanwältin Arnstein und schließlich das Schöffengericht, dass der Angeklagte sich selbst um Therapie seiner Sucht bemüht hatte, dass das Rauschgift nur für seinen eigenen Konsum gedient hatte und dass er voll geständig gewesen war. Zu der eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe erlegte ihm Windisch auf, sich einem Bewährungshelfer zu unterstellen und regelmäßig Abstinenznachweise zu erbringen.





















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