Im Februar 2017 fanden Bundespolizisten bei der Kontrolle in einem Fernbus der Linie Prag-München 475 Gramm Marihuana. Das Rauschgift war in einer Stofftüte unter dem Vordersitz eines 43-Jährigen gelagert. Der Tscheche behauptete aber von Anfang an: „Das gehört mir nicht!“
Er wurde in U-Haft genommen, musste aber nach sechs Monaten auf einen Beschluss des OLG hin frei gelassen werden, weil die Aufklärung des Falles zu lange dauerte. Unter anderem hatte ein Wirkstoffgutachten, das schließlich ergeben hatte, dass es sich um sehr gutes „Zeug“ gehandelt hatte, mehrere Monate in Anspruch genommen. Nun musste der Saisonarbeiter zum dritten Mal aus seiner Heimat, einem tschechischen Skigebiet, zur Verhandlung anreisen. Rechtsanwalt Marc Steinsdörfer verteidigt den Mann.
Am Donnerstag hörte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch vier Zollbeamte, denen der Angeklagte nach der Festnahme durch die Bundespolizisten übergeben worden war. Unter anderem ging es um die Modalitäten des Transports des Rauschgifts vom Bus zur Zollbehörde und um die Auffindesituation im Bus. Verständlicherweise konnte, aufgrund des langen vergangenen Zeitraums, nicht mehr alles restlos rekonstruiert werden. Weitere Zeugen müssen am Donnerstag, 20. Dezember, ab 10 Uhr gehört werden. Dann ist auch das Urteil zu erwarten.













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