Weiden in der Oberpfalz
16.11.2023 - 09:54 Uhr
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Rechtsstreit um Nachlass eines New Yorkers vor dem Landgericht Weiden

Sohn und Cousin gegen Halbschwester. So stellt sich vor Gericht die Situation beim Gütetermin um Geld dar, das ein 86-Jähriger nach seinem Tod hinterlassen hat. Der Streit um den Nachlass schlägt Wellen bis über den Atlantik.

Justitia muss in Weiden gerade ausloten, ob und wer sich berechtigt oder unberechtigt Zugriff auf das Konto eines verstorbenen Handwerkers schaffen wollte. Bild: David-Wolfgang Ebener/dpa
Justitia muss in Weiden gerade ausloten, ob und wer sich berechtigt oder unberechtigt Zugriff auf das Konto eines verstorbenen Handwerkers schaffen wollte.

Anfang der 1960er Jahre wanderte ein Handwerksmeister aus dem Weidener Umland nach New York aus. Dort brachte er es in seinem Metier zu einiger Bekanntheit. Er hatte Kontakt zu Prominenten aus Sport und Unterhaltung. Immer wieder zog es ihn aber für mehrere Wochen in die alte Heimat. 2021 starb der Mann. Er hinterlässt einen Sohn in den USA.

Am Mittwoch beschäftigte sich das Landgericht Weiden mit der Familie. Es ging es um eine hohe Summe aus dem Nachlass des Handwerkers. Im Saal erschien dessen betagter Cousin, der in Dinslaken lebt. Aus seiner Aktentasche zog der ehemalige Beamte eine Generalvollmacht des deutschen Konsulats in New York. Er trete im Namen des Sohnes des Verstorbenen, also des Erben, auf. Als solcher habe er einen Rechtsstreit gegen die Halbschwester des Handwerkers angestrengt, bei der der Verstorbene zu Lebzeiten regelmäßig bei Heimatbesuchen gewohnt hat.

Wo sind Belege?

Der Vorwurf von Cousin und Sohn: Die Frau hat insgesamt 100.000 Euro vom Konto des Toten abgehoben. Der Sohn verlangt nun Auskunft über Belege und Rechnungen. So stellt es der Mann aus Dinslaken dar. Allerdings: Die beklagte Halbschwester hatte eine Vollmacht des Handwerkers über dessen Tod hinaus für sein Konto. Sie hat sich rund 40 Jahre um die Vermögensverwaltung des US-Verwandten gekümmert, zuletzt um den Verkauf dessen Hauses in der Oberpfalz.

Die Beklagte selbst war im Gerichtssaal nicht anwesend. Ihr Anwalt Christoph Scharf erklärte, dass es ein Telefongespräch seiner Mandantin mit dem Sohn in den USA über die Abhebungen gegeben habe. Der Anwalt der Gegenseite widersprach per Videoschalte aus Nordrhein-Westfalen. Das Gespräch soll um 9 Uhr deutscher Zeit stattgefunden haben, da wäre es am Wohnort des Sohnes in den USA 2 Uhr früh. Das erscheine unwahrscheinlich.

Anwalt Scharf wiederum sagt, er könne belegen, dass Konten existieren, die auf den Erben laufen und auf welche seine Mandantin die 100.000 Euro und den Erlös aus dem Hauskauf bereits vor einiger Zeit eingezahlt habe. Es wundere ihn, dass die Gegenseite davon offenbar nichts wisse.

Polterndes Auftreten

Fragen dazu kann wohl nur der Sohn beantworten. In einem Verkündungstermin in drei Wochen wird Richter Thomas Hys entscheiden, wie es weitergeht und ob der Amerikaner direkt gehört wird und nicht nur über seinen Großonkel aus Dinslaken. Letzterer wurde stellenweise laut im Saal. Er riskierte von Hys eine Verwarnung, rausgeworfen zu werden und von Scharf die Drohung einer Strafanzeige wegen Beleidigung.

Scharf gab überdies zu Protokoll, dass dieser Mann eine Woche bevor der Handwerksmeister starb, versucht habe, an dessen Konto zu gelangen. Das habe die Bank aber verhindert und stattdessen die Halbschwester informiert. Unausgesprochen kann darin der Vorwurf hineininterpretiert werden, der Verwandte habe selbst versucht, auf das Geld zuzugreifen und verklage nun die Halbschwester des Verstorbenen, weil dies nicht gelungen sei.

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