Ohne die technische Abnahme des Wagens gibt es von den Veranstaltern kein Okay für die Teilnahme an einem Faschingszug. Prüfer Steffen Cramer vom Service-Center Weiden des TÜV Süd weiß, worauf er achten muss.
Der Diplom-Ingenieur ist Mitarbeiter für Einzelabnahmen und damit zuständig für die Faschingswagen. Er ist seit 30 Jahren als Prüfer tätig und kennt sich aus, worauf er bei den Kontrollen hinsehen muss. Diese Saison waren etwa die Freiwillige Feuerwehr und der Verein Narrhalla aus Windischeschenbach zur Überprüfung bei ihm - beide ohne Beanstandung.
Zunächst achtet er auf den technischen Zustand des Fahrzeuges. Oft handelt es sich dabei um alte Forst- oder landwirtschaftliche Anhänger. Der Gutachter erklärt: "Für die Züge wird gerne daran herumgebastelt und zum Beispiel die Plattform ausgetauscht. Dann gilt es, erst einmal die Fahrgestellnummer herauszufinden. Wenn sie fehlt, kann es schon mal länger dauern." Die Nummer ist wichtig für die Ermittlung der technischen Daten und beschreibt zulässige Bereifung und Traglast. Während der Züge werde auf den Wagen getanzt, gesprungen, gefeiert. Die Personensicherung auf der Plattform stehet deshalb im Vordergrund. Cramer achtet bei der Begutachtung auf eine rutschsichere Oberfläche. "Die Brüstungshöhe muss mindestens einen Meter hoch sein und im Abstand von 60 Zentimetern davon muss Platz für die Passagiere sein. Sollten Tische auf dem Wagen sein, so müssen diese fest verankert sein", beschreibt der Experte das Prozedere seine Begutachtung.
Je nach Gestaltung des Wagens und der technischen Daten beschränkt er die Anzahl an Passagieren. Zubehör muss ladungssicher verstaut sein. "Normalerweise passt ja alles", sagt er. Die etablierten Vereine kennen die Anforderungen und halten sich an diese.
"Die Wagen, die nicht in Ordnung sind, kommen meist von neuen Gruppen mit wenig Faschingserfahrung, die naiv mal schnell was zusammengebastelt haben. Dann heißt es nachbessern." Ohne Nachbesserung gebe es kein positives Gutachten. Dieses gelte für die gesamte Saison und werde üblicherweise von jedem Veranstalter verlangt. "Sonst kann die Teilnahme verweigert werden", weiß Cramer.














Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.