Weiden in der Oberpfalz
14.04.2019 - 16:03 Uhr

Schläger für lange Zeit hinter Gitter

Er ist erst 22 Jahre alt, für die Justiz aber ein alter Bekannter. Unter anderem Angriffe auf Studenten und einen Türsteher bringen ihn jetzt ins Gefängnis. Und das dürfte er so bald nicht verlassen.

Für eine Schlägerei im Stadtbad im vergangenen Jahr muss ein 22-jähriger Mann für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Bild: Volker Hartmann/dpa
Für eine Schlägerei im Stadtbad im vergangenen Jahr muss ein 22-jähriger Mann für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.

Schon neun Einträge verzeichnet das Bundeszentralregister bei einem 22-Jährigen. Zwei Verurteilungen wegen räuberischer Erpressung und Rauschgifthandels sind noch gar nicht dabei, weil gegen sie noch Berufung läuft. Nun verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch den Weidener zu 21 Monaten Gefängnis. Diese kommen zu den 20 Monaten wegen der räuberischen Erpressung hinzu. Außerdem wird wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr widerrufen, die er 2017 bekommen hatte.

Sachbeschädigungen, Beleidigungen und Rauschgiftdelikte ziehen sich wie ein roter Faden durch das Leben des jungen Mannes. Als Windisch die Registereinträge verlas, bemerkte er nach den ersten sieben, bei denen der Berufslose immer wieder mit Arbeitsstunden davon gekommen war: „Spätestens hier hätte es einmal einen Warnschuss in Form eines kurzen Aufenthalts in der JVA geben sollen." Erst ab 2016 hatte es Bewährungsstrafen und später Strafen „ohne“ gesetzt.

Jetzt stand der Weidener vor Gericht, weil er im Juli letzten Jahres im Stadtbad eine Studentengruppe angepöbelt hatte. Nachdem er zusammen mit drei anderen Flaschen auf die jungen Leute geworfen hatte und einem Mann das Nasenbein gebrochen hatte, flüchtete er, bevor die Polizei kam. Diese konnte ihn jedoch in der Nähe des ZOB fassen. Die zweite Anklage von Staatsanwältin Christina Richter befasste sich mit einer Schlägerei vor einer Disko in der Neustädter Straße. Völlig grundlos hatte der Mann einen 23-Jährigen mit der Faust drei Mal ins Gesicht geschlagen. Als sich seine Ex-Freundin einmischte und daraufhin von den Security- Mitarbeitern festgehalten wurde, ging er auf einen von diesen los und schlug ebenso nach ihm. Der einen Kopf größere bullige Mann wurde dadurch nicht verletzt, trug aber eine üble Bisswunde durch den Angriff der 22-Jährigen davon. Die Frau ist mittlerweile zu 1000 Euro Strafe verurteilt worden.

Seit einigen Monaten macht der jungen Mann eine „Sozio“-Therapie in Lauf. Dort soll er einen geregelten Tagesablauf lernen. Seine Betreuerin bescheinigte ihm, dass er sich „bemüht“. Staatsanwältin Richter hielt ihm sein Geständnis zugute und dass die beiden Geschädigten aus dem Diskotheken-Vorfall kein großes Ahndungsinteresse hatten. Der Fall „Stadtbad“ wurde eingestellt, da die Verletzungsfolgen schwerlich dem Angeklagten allein zugerechnet werden konnten. Richter beantragte zweieinhalb Jahre, was Rechtsanwalt Rouven Colbatz für „völlig überzogen“ hielt. Er hielt maximal zwei Jahre für ausreichend. Die Schöffen und Richter Windisch waren noch gnädiger. Sie verurteilten den nunmehr fast 23 Jahre alten Schläger zu einem Jahr und neun Monaten. Zusammen mit den anderen und noch hinzukommenden Urteilen ist er aber sehr viel länger "weg vom Fenster".

 
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